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Zank um neues Löschfahrzeug Zank um neues Löschfahrzeug: Bei der Feuerwehr Schkopau brennt es

27.05.2016, 10:00
In Burgliebenau gibt es Zoff um die Feuerwehr.
In Burgliebenau gibt es Zoff um die Feuerwehr. Peter Wölk

Schkopau - Im offenen Streit in der Gemeinde Schkopau um den Kauf eines neuen Einsatzfahrzeugs für die Ortsfeuerwehr Burgliebenau hat jetzt auch die Gemeindewehrleitung scharfe Kritik geübt. In einer schriftlichen Stellungnahme spricht sich das Gremium indirekt für die Abberufung des Ortswehrleiters aus.

„Nach den jetzigen Erkenntnissen sind wir der Meinung, dass die Anerkennung zur Ausführung der Funktion Ortswehrleiter nicht richtig war“, heißt es. Die Gemeindewehrleitung spricht dem Betroffenen darüber hinaus die Qualifikation für das Amt ab und wirft ihm vor, das Image der Schkopauer Feuerwehr und der Gemeinde selbst beschädigt zu haben.

Spendenaufruf ohne Einverständnis der Gemeinde

Hintergrund ist der Zank um die Anschaffung eines Löschfahrzeugs. Dafür hat die Gemeinde Geld im Haushalt eingeplant. Allerdings ist die Ortswehr der Meinung, ein größeres - aber damit auch teureres - Fahrzeug zu benötigen. Um die Mehrkosten zu stemmen, hatte die Ortswehr ohne Einverständnis der Gemeinde eine Spendenaktion in der Bevölkerung gestartet. 20.000 Euro sollten auf diese Weise eingetrieben werden. Inzwischen wurde der Spendenaufruf zurückgenommen. Die Notwendigkeit eines größeren Löschfahrzeugs begründete die Ortswehr mit bestehenden Gefahren.

„Der Kamerad versucht mit allen Mitteln durch Panikmache, Unwahrheiten und Ignoranz gegenüber allen Rechtsvorschriften der Feuerwehr seine persönlichen Interessen durchzusetzen“, keilt die Gemeindewehrleitung weiter. Sie verweist darauf, dass ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr eine Spende für Technik nicht annehmen dürfe. Zudem sei in einem Brandschutzbedarfsplan genau geregelt, welche Fahrzeuge in welchem Ort vorgehalten werden, um im Notfall dann gemeinsam ausrücken zu können.

Dienstrechtliche Schritte sollen eingeleitet werden

Die Gemeindewehrleitung wirft dem Ortswehrleiter ein skrupelloses Vorgehen vor, dass sich die Gemeinde nicht gefallen lassen dürfe. Gleichzeitig empfiehlt sie dem Bürgermeister, den Landkreis und das Landesverwaltungsamt einzubeziehen, um dienstrechtliche Schritte einzuleiten.

Die Wehrleitung betont, dass sich das Zusammenspiel mehrerer Wehren bislang bestens bewährt habe. Demnach würden die Ortschaft Burgliebenau innerhalb der gesetzlichen Hilfsfrist von zwölf Minuten sechs Ortswehren erreichen. (mz/ram)