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Stallpflicht im Saalekreis Stallpflicht im Saalekreis: Vogelgrippe-Sperrbezirke bleiben

29.12.2016, 15:21
Wolfgang Schmidt (links) und Lutz Koebe vom Ordnungsamt aus Schkopau bringen die Warnschilder zur Geflügelpest an.
Wolfgang Schmidt (links) und Lutz Koebe vom Ordnungsamt aus Schkopau bringen die Warnschilder zur Geflügelpest an. Wolfgang Kubak

Merseburg/Landsberg - Die wegen nachgewiesener Vogelgrippe-Fälle bei Wildvögeln eingerichteten Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete rund um Hohenweiden (Gemeinde Schkopau), um Braunsbedra-Neumark sowie um Ostrau (Gemeinde Petersberg) bleiben vorerst bestehen. Das teilte das Landratsamt am Donnerstag mit. Im Sperrbezirk gilt für Tiere von Geflügelzüchtern die Stallpflicht, um eine Ausbreitung des hochansteckenden H5N8-Virus’ zu vermeiden.

Dagegen ist ein Beobachtungsgebiet aufgehoben worden, das auch Teile der Stadt Landsberg eingeschlossen hatte. Hintergrund dafür war der Fund eines an der Geflügelpest verendeten Vogels in Delitzsch im benachbarten Landkreis Nordsachsen. (mz)