1. MZ.de
  2. >
  3. Mitteldeutschland
  4. >
  5. Saalekreis
  6. >
  7. Sporthallen im Saalekreis sind wieder freigegeben

Neue Corona-Verordnung Sporthallen im Saalekreis sind wieder freigegeben

Der Saalekreis hat Freitag auf die neue Verordnung des Landes reagiert und seine Maßnahmen angepasst. Was im Einzelnen ab sofort gilt.

Von Diana Dünschel 21.06.2021, 18:00
Die Sportler im Saalekreis dürfen wieder in die Hallen, so wie auf diesem Archivbild die Volleyball-Damenmannschaft des SV Braunsbedra.
Die Sportler im Saalekreis dürfen wieder in die Hallen, so wie auf diesem Archivbild die Volleyball-Damenmannschaft des SV Braunsbedra. Foto: Katrin Sieler

Merseburg - Seit vergangenen Mittwoch gilt die 14. Corona-Eindämmungsverordnung des Landes. Der Saalekreis reagiert darauf und legt laut einer Pressemitteilung ab sofort folgende Maßnahmen fest:

Kontakte nicht limitiert

Die grundsätzlichen Kontaktbeschränkungen entfallen. Es wird jedoch empfohlen, die Zahl der Kontaktpersonen möglichst klein und gleichbleibend zu halten und sich mit ihnen möglichst im Freien zu treffen. Friseursalons, Kosmetik-, Nagel-, Piercing- und Tattoostudios sowie Physiotherapien dürfen öffnen. Bei ihrem Besuch ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Ein Anwesenheitsnachweis oder Test sind nicht erforderlich.

Kitas öffnen im Regelbetrieb. Ferienlager und -freizeiten dürfen wieder stattfinden. Dort ist ein Test bei der Ankunft erforderlich. Angebote für Kinder und Jugendliche dürfen ohne Testung stattfinden, allerdings ist ein Anwesenheitsnachweis erforderlich.

Training in Sporthallen im Saalekreis wieder möglich

Private Feiern dürfen mit maximal 50 Personen stattfinden, ohne dass ein negatives Testergebnis vorausgesetzt wird. Bei einer höheren Personenzahl und grundsätzlich bei Veranstaltungen bedarf es einer professionellen Organisation. In diesem Fall sind Veranstaltungen im Freien mit bis zu 1.000 Personen und in geschlossenen Räumen mit bis zu 500 Personen erlaubt. Hier werden ein Hygienekonzept, ein Negativtest und der Anwesenheitsnachweis vorausgesetzt.

Zudem gelten ab sofort veränderte Regeln für die Nutzung der Sporthallen in Trägerschaft des Saalekreises. Sportvereine und -gruppen dürfen entsprechend ihrer vertraglichen Trainingszeiten montags bis freitags und an den Wochenenden die Sporthallen in der ferienfreien Zeit nutzen. Davon ausgenommen ist aber die Merseburger Rischmühlen-Halle wegen ihrer Nutzung als Impfzentrum. Die allgemeinen Hygieneregeln gelten weiter, ebenso die Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen, soweit die Ausübung der Sportart dem nicht entgegensteht.

Sporthallen dürfen öffnen: Wieder Wettkämpfe möglich

Die Durchführung von Wettkämpfen erfordert ein Hygienekonzept des Veranstalters, das gilt auch für das gastronomische Angebot bei Wettkämpfen. Eine Genehmigungspflicht durch den Kreis besteht nicht. Der Verein oder Veranstalter haftet für Erstellung, Einhaltung und Kontrolle und muss das Konzept mit den Hallenwarten abstimmen und dem Kreis zur Kenntnis geben.

Die Höchstbelegung der Sporthallen richtet sich nach der maximalen bauordnungsrechtlichen Vorgabe. In geschlossenen Räumen dürfen maximal 500 Personen und im Freien maximal 1.000 Personen zugelassen werden, nicht mitgerechnet das vom Veranstalter eingesetzte Personal. Die maximale Anzahl von Zuschauern ist ebenfalls mit dem Kreis und dem Hallenwart abzustimmen.

Verantwortliche dürfen zum Training sowie zu Wettkämpfen nur Personen Zutritt gewähren, die negativ getestet, genesen oder vollständig geimpft sind. Ein Anwesenheitsnachweis muss geführt werden. Nur symptomfreie Personen dürfen die Hallen betreten. Beim Sportbetrieb ist für ausreichend Frischluftzufuhr zu sorgen. Die Sportler sind angehalten, wenn möglich vor der Halle im Freien zu warten und sich nach dem Training nicht länger als nötig in den Sporthallen aufzuhalten. (mz)