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Schäden nach Unwetter Schäden nach Unwetter: Saalekreis verpflichtet Arbeitslose zu Aufräumarbeiten

Von Julius Lukas 31.05.2017, 02:00
Eine Schubkarre voller Schlamm steht nach einem starken Unwetter vor einem Haus. (Symbolfoto)
Eine Schubkarre voller Schlamm steht nach einem starken Unwetter vor einem Haus. (Symbolfoto) dpa-Zentralbild

Halle (Saale) - Arbeitslose werden im Saalekreis nach einem Unwetter zum Aufräumen verpflichtet. Nachdem vor eineinhalb Wochen rund um Querfurt und Mücheln ein Starkregen zahlreiche Ortschaften verwüstet hat, setzt der Landkreis dort nun Langzeit-Arbeitslose ein, um die Schäden zu beseitigen. Die Idee zu dieser ungewöhnliche Maßnahme stammt von Landrat Frank Bannert (CDU). „Durch das unbürokratische Handeln des Eigenbetriebs für Arbeit können unsere Gemeinden tatkräftig unterstützt werden“, begründete er seinen Ansatz.

Nach Unwetter im Saalekreis: Aufräumarbeiten auf kommunalen Flächen

Obwohl die Initiative im Kreistag noch nicht besprochen wurde, starteten bereits in der vergangenen Woche zwei Maßnahmen, in denen zwölf Erwerbslose bis Ende Juni tätig sein sollen. Nach welchen Kriterien sie ausgesucht wurden, teilte das Jobcenter nicht mit. Über einen Träger werden die Hartz-IV-Empfänger in sogenannte Arbeitsgelegenheiten untergebracht. Die sind auch als Ein-Euro-Jobs bekannt. Ihre Aufgaben reichen dort von Aufräumarbeiten auf kommunalen Flächen bis zur Beseitigung von Müll und Unrat. Ob es weitere Maßnahmen geben wird, ist derzeit noch offen.

Schon jetzt ruft das Vorgehen aber Kritik hervor. „Arbeitslose sind keine Lückenbüßer für fehlendes Personal in den Kommunen“, sagt Petra Lutz, die bei der Gewerkschaft Verdi im Bezirk Sachsen-Anhalt Süd den Erwerbslosen-Ausschuss leitet. Für die Beseitigung von Unwetterschäden könne der Landkreis auch reguläre Stellen schaffen. „Das ist befristet möglich, allerdings wären solche Jobs dann sozialversicherungspflichtig und es müsste auch Mindestlohn gezahlt werden.“ Das allerdings würde die Kommune offenbar scheuen. „Erwerbslose einzusetzen ist halt die billigere Alternative“, meint Lutz.

Teilnehmen bekommen Entschädigung, die unterhalb des Mindestlohns liegt

Wie das Jobcenter bestätigt, bekommen die Teilnehmer eine Entschädigung, die unterhalb des Mindestlohns liegt. „Es handelt sich um Arbeitsgelegenheiten, die mit 1,50 Euro pro Stunde vergütet werden“, erklärt eine Sprecherin. Das Geld wird als Ausgleich für Kosten, die etwa durch die Anfahrt entstehen, gezahlt.

Dass Arbeitslose nach Umweltkatastrophen zur Beseitigung von Schäden herangezogen werden, kommt immer wieder vor - zuletzt auch im Saalekreis beim Hochwasser 2013. Leistungsempfänger können die Angebote des Jobcenters dabei kaum ausschlagen. „Man kann sich dagegen wehren, allerdings drohen am Ende immer Sanktionen“, sagt Olaf Hartung. Der Anwalt aus Halle hat sich auf Arbeits- und Sozialrecht spezialisiert. „Für die Leistungsempfänger haben solche Maßnahmen immer den Beigeschmack, dass sie alles machen müssen, was ihnen gesagt wird“, so Hartung. Rechtlich gesehen sei das aber zulässig. Es gebe allerdings zwei Haupt-Bedingungen. „Sie müssen der Öffentlichkeit zugute kommen und dürfen Firmen keine Aufträge wegnehmen.“

Zumindest bei der letzten Bedingung hat Thomas Keindorf Zweifel. „Es handelt sich um Tätigkeiten, die auch Gebäudereiniger oder andere Handwerke ausführen könnten“, sagt der Präsident der Handwerkskammer Halle. Deswegen sollte der erste Arbeitsmarkt Vorrang vor Arbeitslosen haben.

Allerdings räumt Keindorf auch ein, dass es aufgrund von vollen Auftragsbüchern im Handwerk derzeit kaum Kapazitäten für zusätzliche Aufgaben gebe. „Die Nachfrage ist hoch und der Vorlauf bei vielen Firmen auch aus dem Saalekreis beträgt schon jetzt einige Wochen“, sagt Keindorf. (mz)