Nach dramatischem Badeunfall in Leuna Nach dramatischem Badeunfall in Leuna: Sollte Alkohol im Bad verboten werden?

Leuna - Nach dem dramatischen Badeunfall in Leuna, bei dem am Donnerstag im Waldbad beinahe ein Mann ertrunken wäre, wird im Saalekreis über mögliche Alkoholverbote in Schwimmbädern diskutiert. Schließlich soll der Badegast vor seinem Aufenthalt in dem Freibad Alkohol getrunken haben, wie es von Seiten der Stadt hieß. Diese stellte am Freitag klar, dass der Mann nicht wie ursprünglich erklärt, schon an der Kasse aufgrund eines möglichen Alkoholkonsums aufgefallen war.
„Die Kassierin hatte nur mitbekommen, dass er über Kreislaufprobleme klagte und uns deshalb zur erhöhten Vorsicht aufgerufen“, betonte Schwimmmeister Sebastian Leser. Erst ein Freund des Verunglückten hätte nach dem Unfall darauf hingewiesen, dass der Mann auch Alkohol getrunken hatte. In welchen Mengen und ob das die Ursache für das Beinah-Ertrinken gewesen ist, blieb zunächst weiter unklar. Die Polizei schloss Ermittlungen am Freitag laut einem Sprecher aus.
Im Saalekreis zeigte man sich bestürzt angesichts des Unfalls
Im Kreis zeigte man sich bestürzt angesichts des Unfalls. Ob Konsequenzen daraus gezogen werden, ist aber offen. „Wir werden Alkohol im Freibad ganz sicher thematisieren“, kündigte am Freitag Christian Runkel (CDU), Bürgermeister Bad Lauchstädts, an. Die Stadt betreibt schließlich auch ein Freibad, in dem wie in anderen solchen Einrichtungen auch Alkohol verkauft wird.
„Ob ein Alkoholverbot überhaupt durchsetzbar ist, müssen wir sehen“, sagte er. „Wahrscheinlich haben wir solche Fälle gut im Griff, indem wir wie die Schwimmmeister in Leuna verstärkt auf Angetrunkene Acht geben“, erklärte Runkel. Aufgrund des kleineren Beckens sei dies in der Goethestadt auch leichter möglich.
Im Stadtbad Querfurt ist die Einführung eines Alkoholverbots kein Thema
Im Stadtbad Querfurt ist die Einführung eines Alkoholverbots kein Thema. „Wir haben eine Badeordnung, die jeder mit dem Kauf einer Eintrittskarte anerkennt“, sagt Schwimmmeister Olaf Tobisch. Und in den Vorschriften stehe unter anderem, dass alkoholisierte Personen nichts in den Schwimmbecken des Bades zu suchen haben. „Das zu kontrollieren ist natürlich schwer, wenn sich keine offensichtlichen Beeinträchtigungen zeigen“, sagte er.
Ein Schwerpunkt in der Arbeit bildeten betrunkene Badegäste zudem nicht. „Nur vor vielen Jahren mussten wir einmal einen extrem Betrunkenen des Bades verweisen“, erinnert sich Tobisch.
Auch in Leuna hält man ein Alkoholverbot für realitätsfremd
Auch in Leuna hält man selbst nach dem jüngsten Vorfall ein Alkoholverbot für realitätsfremd. „Deutlich alkoholisierte Personen sind bereits am Eingang abzuweisen“, erklärt Leunas stellvertretender Bürgermeister, Volker Stein. Man werde aber keine Taschenkontrollen einführen oder den Ausschank von Alkohol am Kiosk des Bades verbieten. Dort gebe es wie in anderen Freibädern auch ohnehin nur Bier und keinen Schnaps, hieß es.
„Wir haben in der Vergangenheit mit dem Kioskbetreiber eine Vereinbarung getroffen“, erzählt Leunas Schwimmmeister Sebastian Leser. „Wenn sich dort jemand offensichtlich betrinkt und über die Stränge schlägt, dann wird uns der Kiosk informieren.“ Dann werde die Person verstärkt im Auge behalten - wie zu seinem Glück auch der Gerettete am Donnerstag. (mz)