Eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung Eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung: Landsberger Bürgermeister wegen Untreue verurteilt

Halle (Saale) - Das Amtsgericht Halle hat den dienstsuspendierten Landsberger Bürgermeister Olaf Heinrich am Montag zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung wegen Untreue verurteilt. Zudem muss er insgesamt 25.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Thomas Dancker sah es als erwiesen an, dass Heinrich der Stadt Landsberg im Rahmen eines Grundstücksverkaufs 2011 einen Schaden von rund 47.000 Euro zugefügt hat.
Die Reduzierung des Kaufpreises um gut die Hälfte – die gewährt wurde, weil sich nach dem Verkauf herausstellte, dass auf einem Teil des Grundstücks eine Starkstromleitung verlegt war, die eine Bebauung ausschließt – sei jedoch im notariellen Kaufvertrag ausgeschlossen gewesen. „Der Bürgermeister trägt dafür die Verantwortung“, so die Urteilsbegründung. Heinrich hätte den Kaufvertrag studieren müsse, was er nicht getan habe.
Verteidiger von Olaf Heinrich will gegen das Urteil in Berufung gehen
Verteidiger Wolfgang Müller will gegen das Urteil in Berufung gehen: Er hatte Freispruch beantragt und sich darauf berufen, dass auch ein Bürgermeister nicht jeden Sachverhalt im einzelnen prüfen könne, wenn wie hier zuvor das Bauamt geprüft habe.
Dabei hatte das Verfahren zu Beginn am Morgen noch ganz anders ausgesehen: Seit fünf Jahren stehen die Untreue-Vorwürfe gegen den dienstsuspendierten Landsberger Bürgermeister Olaf Heinrich im Raum – und schon nach dem ersten Verhandlungstag am Amtsgericht Halle hatte Verteidiger Wolfgang Müller vorgeschlagen, das Verfahren einzustellen, da seinem Mandanten maximal Fahrlässigkeit, aber kein Vorsatz zur Last gelegt werden könne.
Kaufpreis für den privaten Käufer für ein Teilstück von 35 Euro auf 5,50 Euro pro Quadratmeter gesenkt
Heinrich hatte eingeräumt, bei dem Grundstücksverkauf den Kaufpreis für den privaten Käufer für ein Teilstück von 35 Euro auf 5,50 Euro pro Quadratmeter gesenkt zu haben ohne eine Zustimmung des Stadtrates. Grund war, dass auf dem Grundstück ein 20.000-Volt-Starktstromkabel verlegt war, was der Stadt und auch dem Käufer nicht bekannt gewesen war. Das räumte Heinrich auch ein – und verwies darauf, dass nicht er, sondern das Bauamt damals diesen Kaufpreisnachlass ausgehandelt habe. Mit einer Strafanzeige kam das Untreue-Verfahren 2013 ins Rollen.
Zwei weitere Anklagepunkte gegen Heinrich und seinen mitangeklagten Stellvertreter Christian Hoppe standen ebenfalls zur Disposition: Sie wurden jedoch abgetrennt und werden später verhandelt. Denn Hoppe soll als Geschäftsführer der Energy Landsberg GmBH Gehälter nicht an die Stadt abgeführt haben.
Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit könnte als nichtig erklärt werden
Wie sich in der Verhandlung herausstellte, musste er das möglicherweise auch nicht, da derzeit parallel Gerichtsverhandlungen um seinen Beamtenstatus laufen. Hoppe wurde, so sein Anwalt Daniel Krug in der Verhandlung, 2010 zum Beamten auf Probe ernannt im Rang eines Inspektors, übergeben wurde ihm jedoch eine Urkunde für den Rang eines Stadtoberinspektors.
Deswegen habe er möglicherweise keine ordentliche Probezeit durchlaufen und auch die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit könnte damit als nichtig erklärt werden. Als Angestellter hätte Hoppe jedoch seinen Nebenverdienst nicht an die Stadt abgeben müssen. (mz)
