Ein Makel bleibt Ein Makel bleibt: Klage gegen zweite Amtszeit von Bürgermeister eingestellt

Halle (Saale)/Mücheln - Der Einspruch gegen die Wiederwahl von Andreas Marggraf (parteilos) zum Bürgermeister von Mücheln ist vom Tisch. Donnerstag erklärte das Verwaltungsgericht Halle den Rechtsstreit für erledigt. Das Verfahren wurde eingestellt. Die Wahl vom 2. September 2018 bleibt gültig. Es wurde aber festgestellt, dass Andreas Marggraf im Vorfeld einen geringen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht der Verwaltung beging.
Der damalige Stadtrat Gottfried Backhaus (Blaue Partei) hatte den Stadtrat verklagt, weil der seinen Wahleinspruch mit großer Mehrheit als zulässig, aber nicht begründet eingestuft hatte und zurückwies. Gottfried Backhaus wollte nun erreichen, dass die Wahl für ungültig erklärt wird und es eine Neuwahl geben muss.
Aufdruck an den Banderolen habe die Stadt Mücheln als Auftraggeber ausgewiesen
Seine Begründung: Andreas Marggraf habe mit seinem Dienstcomputer seine Werbeflyer beauftragt. Ein Aufdruck an den Banderolen habe die Stadt Mücheln als Auftraggeber ausgewiesen. Das habe die Wahlentscheidung beeinflusst. Denn letztlich habe der wiedergewählte Bürgermeister nur 325 Stimmen Vorsprung vor der zweitplatzierten Kandidatin gehabt.
Der Richter rügte in der Verhandlung am Donnerstag zunächst die Dokumentation des Sachverhalts seitens der Stadtverwaltung als „dünn“ und „sparsam“. Er appellierte an das Rathaus, in solchen Dingen in Zukunft mehr Sorgfalt walten zu lassen. Dann stellte er fest, es sei belegt, dass der Dienst-PC benutzt wurde, dass die Banderolen den Vermerk der Stadtverwaltung hatten und dass eine erste Rechnung für die Verteilung an das Rathaus ging. Dort wurde sie aber storniert und dann privat vom Bürgermeister bezahlt.
Was soll politisch aus dem Aufdruck auf den Banderolen folgen?
Es sei nicht entscheidend, wie der Stadtrat über den Einspruch abstimmte, so der Richter weiter. Wesentlich sei, ob die Wahl zu beanstanden ist. Er sehe klar den Verstoß gegen die Neutralitätspflicht. Auch ein Bürgermeister müsse seinen Wahlkampf privat organisieren. Mit der Nutzung seines Arbeitscomputers verschaffe er sich einen gewissen Vorteil. Der Verstoß sei aber gering. Er sei skeptisch, ob sich daraus Auswirkungen auf das Wahlergebnis ergeben. „Was soll politisch aus dem Aufdruck auf den Banderolen folgen? Wo ist da
der Zusammenhang“, fragte der Richter. Die Banderolen seien doch auch nur dem Verteiler in die Hand gefallen, nicht allen Empfängern. „Was passierte, gehört sich nicht, aber es ist an der Schwelle der Geringwertigkeit. Sie machen ein bisschen eine Mücke zum Elefanten“, so der Richter zu Gottfried Backhaus. Letztlich teilen sich beide Seiten die Kosten für das Verfahren, Gottfried Backhaus zu 60 und die Stadt zu 40 Prozent.
„Die Kläger machen aus einer Mücke einen Elefanten!“
Gottfried Backhaus sagte nach der Verhandlung, es sei positiv, dass der Verstoß von Andreas Marggraf vom Gericht anerkannt wurde. Das hätte auch der Stadtrat in seinem Beschluss über den Wahleinspruch berücksichtigen müssen. Sein Anwalt erklärte auf MZ-Nachfrage, der Stadtrat müsse nun aber keinen neuen Beschluss fassen.
Andreas Marggraf, der nicht persönlich vor Gericht erschien, erklärte auf MZ-Nachfrage: „Die Gültigkeit der Wahl wurde durch das Gericht zu keiner Zeit in Frage gestellt. Das Verfahren ist erledigt, und wie sagte der Richter so schön? Die Kläger machen aus einer Mücke einen Elefanten!“ (mz)