Viel Ärger um einen Carport Das erlebte eine Familie in Zwintschöna
Was die Gemeinde Kabelsketal zu dem Bauvorhaben steht.

Zwintschöna - Ein Carport ist eine feine Sache. Das dachten sich auch Udo und Kerstin Dangers aus Zwintschöna. Als sie sich ein Doppelcarport kauften und aufstellten, ahnten sie nicht, dass sie jede Menge Ärger und sogar eine Anzeige seitens der Gemeinde Kabelsketal bekommen würden. Dabei sei anfangs alles ganz einfach gewesen, schildern sie.
Ärger um Carport: Anlage steht nicht nur auf eigenem Grund, sondern auch auf Pachtland
Die Dangers stellten eine telefonische Bauanfrage beim Bauordnungsamt der Gemeinde, dass sie planen, einen Doppelcarport auf privatem Gelände aufzustellen. Daraufhin erhielten sie die Antwort, dass kein schriftlicher Antrag erfolgen muss, wenn die überbaute Fläche unter 50 Quadratmetern liege. Als der Carport ankam, stellten sie fest, dass er größer als bestellt war. Da die Grundfläche aber keine 30 Quadratmeter groß war, stellten sie ihn auf. „Doch stehenden Fußes waren Mitarbeiter der Gemeinde vor Ort!“, so Kerstin Dangers.
Der Grund: Der Carport stand nicht nur auf eigenem Grund und Boden der Familie Dangers, sondern auch auf Pachtland, welches allerdings mit dem Kauf der Hauses auch von den Dangers gepachtet wurde. Der dort in Zement eingesetzte 12er Pfosten müsse wieder entfernt werden. Da der Carport zudem zehn Zentimeter über den Zaun ragte, müsse der Dachüberstand beseitigt werden, hieß es.
Frust über Bürokratie: Streit über Definition des Grundstücks
Die Dangers haben rückgebaut, verstehen die Forderung jedoch nicht. „Wir haben das Grundstück gepachtet, auf dem der Pfosten steht. Sollten wir ausziehen, hätten wir den Carport doch rückbauen können“, meint Kerstin Dangers und schimpft auf die deutsche Bürokratie.
In der Gemeinde Kabelsketal sieht man das anders. Bei besagtem Grundstück und/oder Grundstücksteilfläche handelt es sich um ein gemeindliches Grundstück, welches über einen Pachtvertrag den Eigentümer des angrenzenden Grundstücks zur Nutzung überlassen wurde.
Gemeinde muss bei bestimmten Bauvorhaben mit einbezogen werden
„In dem Wohngebiet im Ortsteil Zwintschöna stehen den jeweiligen Eigentümern die an ihr Grundstück angrenzende Pachtfläche ausschließlich zur gärtnerischen Nutzung zur Verfügung“, sagt Kabelsketals Bürgermeister Steffen Kunnig. Dies sei in den mit der Gemeinde abgeschlossenen Pachtverträgen auch festgehalten. An die Verträge müsse man sich halten.
Sofern Eigentümer eines Grundstückes Baulichkeiten in Form eines Gartenhäuschens (ab vier Quadratmeter, ohne Aufenthaltsmöglichkeit) errichten wollen, müsse die Gemeinde einbezogen beziehungsweise die Errichtung beantragt werden. Auf dem Pachtgrundstück sehe es folgendermaßen aus, erklärt der Bürgermeister: „Dort ist es dem Pächter untersagt, Teile des überlassenen Grundstücks zu versiegeln.“ Kunnig und bezieht sich auf das, was in den Pachtverträgen festgelegt sei. „Das Pachtgrundstück darf gärtnerisch genutzt und entsprechend bewirtschaftet werden“, fügt er hinzu. (mz/Claudia Crodel)