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Rücktritt von Landtagspräsident Detlef Gürth Rücktritt von Landtagspräsident Detlef Gürth: Der Alte könnte der Neue sein

Von Hendrik Kranert-Rydzy Und Kai Gauselmann 25.11.2015, 06:55
Detlef Gürth im Gespräch mit Regierungschef Reiner Haseloff
Detlef Gürth im Gespräch mit Regierungschef Reiner Haseloff dpa Lizenz

Magdeburg - Was wird aus Gürth nach seinem Rücktritt vom Amt des Präsidenten?

Gürth wird aller Voraussicht nach sein Landtagsmandat behalten und bis zum Ende der Wahlperiode als einfacher Abgeordneter im Parlament verbleiben. Dafür steht im eine monatliche Diät von 5 655 Euro zu. Als Landtagspräsident erhielt Gürth monatlich doppelt so viel. Hinzu kommt eine steuerfreie Pauschale von 1 600 Euro für Fahrtkosten und Spesen.

Muss vier Monate vor der Wahl noch ein neuer Präsident gewählt werden?

Theoretisch könnten auch Gürths Stellvertreter, Helga Paschke (Linke) und Gerhard Miesterfeld (SPD) die Amtsgeschäfte übernehmen. Allerdings ist in der Geschäftsordnung des Landtages nicht klar geregelt, wer erster und wer zweiter Stellvertreter Gürths ist. Laut Geschäftsordnung ist die Vertreterrolle der Vizepräsidenten zudem auf einzelne Fälle beschränkt - also auf bestimmte Termine - und nicht für eine dauerhafte Abwesenheit des Präsidenten, wie es bei Gürth der Fall ist.

Welche Auffassung vertreten die Parteien im Landtag zur Nachfolge?

Alle vier Fraktionschefs haben deutlich gemacht, dass man nicht auf eine Stellvertreter-Lösung baut, sondern einen neuen Präsidenten wählen will. Das Amt sei unverzichtbar, sagte CDU-Fraktionschef André Schröder. Das hat auch etwas mit Respekt vor dem Amt zu tun - der Landtagspräsident gilt als protokollarisch höchstes Amt in Sachsen-Anhalt. Dies lässt sich aus der Rolle des Landtags als quasi Vorgesetztem der Landesregierung ableiten. In der Landesverfassung ist das allerdings nicht klar geregelt. Daher gilt auch der Ministerpräsident als protokollarisch erster Mann in Sachsen-Anhalt, da er das Land auch nach außen vertritt.

Wer schlägt den nächsten Kandidaten vor?

Das Vorschlagsrecht liegt bei der größten Fraktion - also bei der CDU. Fraktionschef Schröder hat angekündigt, Gespräche mit den anderen Fraktionen aufzunehmen. Das ist üblich: Der Landtagspräsident gilt trotz Parteibindung als überparteiliche Instanz und Integrationsfigur. Er leitet die Sitzungen des Ältestenrates und kümmert sich um die inneren Angelegenheiten des Parlaments. Daher ist es Brauch, vor der Wahl einen Kandidaten zu suchen, der parteiübergreifend Zustimmung erhält. Die Grünen haben bereits angedeutet, es nicht auf Zank anzulegen. „Wir respektieren das Vorschlagsrecht der stärksten Fraktion“, sagte Grünen-Chefin Claudia Dalbert. Linken-Fraktionschef Wulf Gallert bat die CDU, einen „fähigen und integren Kandidaten oder eine Kandidatin zu benennen“. Auch SPD-Chefin Katrin Budde erwartet einen Vorschlag der CDU.

Gibt es Favoriten für die Wahl des Präsidenten?

CDU und SPD hatten bereits im September Überlegungen für eine Nachfolge angestellt. Dabei wurden vier Namen gehandelt, von denen bislang nur einer bekannt ist: Dieter Steinecke. Der 71-jährige Magdeburger übte das Amt des Landtagspräsidenten bereits von 2006 bis 2011 aus. Steinecke kennt die Gepflogenheiten daher aus dem Effeff und gilt als Integrationsfigur. Steineckes (Wieder-)Wahl hat zudem den Vorteil, dass er nach Ende dieser Wahlperiode nicht wieder für den Landtag antritt. Seine Wahl wäre daher kein Präjudiz für die Wahl eines Präsidenten des nächsten Landtages.

Wann kann der neue Präsident gewählt werden?

Im Prinzip auf der nächsten Sitzung des Landtages im Dezember. Dazu müsste die CDU allerdings bis kommende Woche Dienstag einen entsprechenden Antrag für die Tagesordnung stellen. Viel Zeit, mit den anderen Fraktionen über mögliche Kandidaten zu verhandeln, bliebe daher nicht. Alternativ wäre eine Sondersitzung denkbar. Ansonsten wäre die Wahl erst auf der letzten Sitzung des Landtags im Januar 2016 möglich. (mz)