Reihenuntersuchung Reihenuntersuchung: 100 Euro Bußgeld wegen Angst vorm Zahnarzt
Wernigerode/dpa. - Weil ihre Tochter vor der Schulzahnärztin nicht den Mund aufmachte, muss eine Frau aus Wasserleben (Kreis Wernigerode) jetzt 100 Euro Bußgeld zahlen. Das Amtsgericht Wernigerode bestätigte damit am Mittwoch inhaltlich die Entscheidung des Landkreises, der das Bußgeld gegen die Mutter verhängt hatte. Das achtjährige Mädchen gilt als Angstpatientin und hatte deswegen nicht an der schulzahnärztlichen Untersuchung teilgenommen.
Die Frage, ob die Höhe des Bußgeldes in einem solchem Fall angemessen sei, spielte bei dem Gerichtstermin keine Rolle. Auch wurde der Fall inhaltlich nicht weiter verhandelt, nachdem Richter Herbert Laudan der Mutter klar gemacht hatte, dass sie keine Chance habe, mit ihrem Einspruch gegen das Bußgeld durchzukommen. «Ich bin an Recht und Gesetz gebunden, der Spielraum ist gleich Null», sagte Laudan.
Die Mutter, die ohne Rechtsanwalt vor Gericht erschienen war, folgte dem Rat des Richters und zog ihren Einspruch zurück. Neben dem Bußgeld muss sie nun auch noch entsprechende Gerichtskosten zahlen. «Ich verstehe das nicht und bin fassungslos», sagte die Mutter.
Der Vorgang hatte sich im vergangenen August zugetragen. Damals hatte sich das Mädchen, das panische Angst vor fremden Zahnärzten habe, geweigert, an der schulzahnärztlichen Untersuchung teilzunehmen. Die Hauszahnärztin der Familie hatte dazu der Schulzahnärztin sogar ein Schreiben vorgelegt, aus dem hervorging, dass das Kind bei ihr in Behandlung war. Aber die Schulzahnärztin pochte auf ihr Recht, das Kind selbst zu untersuchen. Als sie bei Mutter und Kind damit nicht weiter kam, zeigte sie die Mutter wegen einer «vorsätzlich begangenen Ordnungswidrigkeit» an, das Ordnungsamt des Landkreises verhängte daraufhin das Bußgeld.
Richter Laudan legte in der Verhandlung dar, dass nach geltender Rechtssprechung der Vorgang nicht zu beanstanden ist. Die schulzahnärztliche Untersuchung sei in der gesamten Bundesrepublik üblich und im Schulgesetz geregelt und niemand dürfe sich dieser entziehen. Gesetzlich festgelegt sei auch, dass ein neutraler Arzt die Untersuchung vorzunehmen habe. Mit der Untersuchung erfülle der Staat die per Gesetz übernommene Pflicht zur Gesundheitspflege und -fürsorge. Wie der Richter aber auch sagte, ist dies der erste Fall dieser Art, der ihm in seiner neunjährigen Amtszeit untergekommen ist.