Rechtsextremismus Rechtsextremismus: Schornsteinfeger verliert endgültig seine Arbeit
Magdeburg/DAPD. - Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen den rechtsextremen Bezirksschornsteinfeger setzt das Land Sachsen-Anhalt den Mann vor die Tür. Die Aufgabe werde einem anderen Schornsteinfeger übertragen, teilte das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt am Mittwoch in Halle mit. Lutz Battke solle deshalb binnen zwei Wochen alle mit seiner Tätigkeit zusammenhängenden Unterlagen abgeben.
Das Gericht habe ein deutliches Zeichen gesetzt, hieß es zur Begründung. „Rechtsextremes Gedankengut muss von einem öffentlichen Arbeitgeber nicht geduldet werden“, betonte der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye. Die Bürger müssten Schornsteinfeger in ihre Wohnung lassen. Insofern sei es wichtig für die Menschen zu wissen, dass auch ein Schornsteinfeger mit Recht und Gesetz im Einklang stehe.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte vor zwei Wochen entschieden, dass das Landesverwaltungsamt die Berufung von Lutz Battke zum Bezirksschornsteinfeger aufgrund seiner offenkundig rechtsextremen Einstellung zurecht widerrufen hatte. Seine Teilnahme an sogenannten Trauerfeiern für die Mörder des früheren deutschen Außenministers Walter Rathenaus zeige, dass er nicht die notwendige persönliche Zuverlässigkeit für das Amt mitbringe, hieß es zur Begründung. Zudem sitzt Battke als Parteiloser für die rechtsextreme NPD im Kreistag des Burgenlandkreises sowie im Stadtrat von Laucha.
Die Beschäftigung von Schornsteinfegern ist in Sachsen-Anhalt an ihre Kehrbezirke gebunden, die vom Land vergeben werden. Sie arbeiten im Auftrag des Landes und haben weitgehende Rechte. Sie erheben Gebühren und verwalten Daten von Grundstückseigentümern. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung gilt für sie nur eingeschränkt, weil Schornsteinfeger unter anderem für den vorbeugenden Brandschutz und damit die Gefahrenabwehr verantwortlich sind.