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Prozess um Jeßnitzer Doppelmord Prozess um Jeßnitzer Doppelmord: «Ich wurde dann immer wütender»

Von Alexander Schierholz 31.07.2003, 17:36

Dessau/Jeßnitz/MZ. - Zum Auftakt des Prozesses um den Doppelmord von Jeßnitz (Kreis Bitterfeld) hat der 38-jährige Angeklagte vor dem Landgericht Dessau die Taten gestanden. Demnach tötete Henry B. in der Nacht zum 9. März dieses Jahres in seinem Haus seinen besten Freund (44) und dessen 35-jährige Schwester mit Schüssen aus einer abgesägten Schrotflinte. Die Anklagebehörde wirft B. niedere Beweggründe vor. "Er schoss aus Wut und Hass", sagte Staatsanwalt Jörg Blasczyk. Nach den Schilderungen des aggressiv auftretenden Angeklagten ging dem nächtlichen Drama ein Streit voraus.

Die Geschwister und seine mittlerweile von ihm geschiedene Ehefrau hätten ihm vorgeworfen, er kümmere sich nicht um die bei ihm lebenden beiden Kinder, so B. Außerdem habe die 35-Jährige in Kneipen behauptet, er habe ihr Geld geboten, wenn sie eine Nacht mit ihm verbringe. "Ich wurde dann immer wütender, weil ich alle drei gegen mich hatte. Das kochte in mir hoch", schilderte B. in der polizeilichen Vernehmung die Nacht, in der reichlich Alkohol floss. "Wenn ich trinke, werde ich schneller aggressiv", räumte er gestern ein.

Zu seinem Motiv wollte er sich vor Gericht nicht äußern, gab aber zu, schließlich die Flinte und eine Pistole geholt und ohne Vorwarnung geschossen zu haben. Beide Waffen besaß er illegal. Der 44-Jährige starb sofort, seine Schwester auf dem Weg ins Krankenhaus. B.’s Ehefrau sagte aus, sie habe sich mit Handschellen an die 35-Jährige fesseln müssen. Warum der Angeklagte auf seine Frau nicht geschossen hatte, ließ er im Unklaren. Nach den Schüssen hatte er sich selbst der Polizei gestellt.

Die Ehe der beiden war offenbar schon lange kaputt. "Er trank, ich trank, Gewalt war von Anfang an dabei", sagte die Ex-Frau. Sie lebten bereits getrennt, als er sie laut Anklage im Februar in Jeßnitz auf offener Straße verprügelte und ihr dann in seinem Haus eine Waffe an den Kopf hielt. B. äußerte, es habe sich um eine Schreckschusspistole gehandelt. Das Gericht bezweifelt das. Am 6. August soll das Urteil gesprochen werden.