Prozess in Hoyerswerda Prozess in Hoyerswerda: Bewährungsstrafen für Rechtsextreme

Hoyerswerda/dpa - Die Opfer sprachen von Todesängsten, die Täter schwiegen oder machten Erinnerungslücken geltend: Acht Rechtsextremisten haben im Oktober 2012 ein junges Paar in Hoyerswerda massiv bedroht und dafür nun mit einer Ausnahme Bewährungsstrafen erhalten. Nur einer der Verurteilten, der bereits eine einjährige Haftstrafe wegen eines anderen Deliktes verbüßt, muss nun fünf Monate länger hinter Gittern bleiben. Fünf der acht Angeklagten im Alter zwischen 18 und 36 Jahren bekamen acht bis zehneinhalb Monate Haft auf Bewährung. Zwei Beschuldigte erhielten eine Jugendstrafe auf Bewährung und müssen gemeinnützige Arbeit leisten.
Damit folgte Richter Michael Goebel im wesentlichen den Anträgen von Staatsanwalt Christopher Gerhardi. Nur zwei Angeklagte ließen sich von Anwälten vertreten, deren Strafanträge etwas geringer als die des Staatsanwaltes ausfielen. Rechtsanwalt Klaus Bartl, der im Prozess die Opfer als Nebenkläger vertrat, äußerte sich nach der Urteilsverkündung nicht unzufrieden: „Meine Mandanten können mit diesem Strafmaß leben“.
Die Beschuldigten hatten nach Überzeugung des Amtsgerichts am 17. Oktober 2012 das Paar in der Wohnung des Mannes belagert und dabei auch Todesdrohungen ausgesprochen. Die Frau und ihr Partner hatten sich gegen Rechtsextremismus engagiert. Als Motiv wird deshalb Rache vermutet. Die Angeklagten gingen offenbar davon aus, dass der damals 33-Jährige Mann ein Foto von einem Aufmarsch Rechtsextremer in Hoyerswerda ins Internet stellte und mit Namen und Anschriften versah - zu Unrecht, wie sich nach Auswertung seines Computers ergab. Er hatte lediglich ein Foto ohne weitere Angaben hochgeladen, allerdings auch immer wieder Aufkleber der Rechtsextremen aus dem Stadtbild entfernt.
Der Fall erregte damals bundesweit Schlagzeilen, weil die Polizei den Opfern nahelegte, aufgrund der Bedrohung die Stadt lieber zu verlassen. Das wurde als Kapitulation vor dem Rechtsextremismus empfunden. Im Prozess sagten Polizisten übereinstimmend aus, dass die Opfer den Wunsch selbst geäußert hätten. Das Paar lebt heute an einem unbekannten Ort. Rechtsanwalt Bartl wies in seinem Schlussplädoyer noch einmal auf die Gefühlslage seiner Mandanten hin. Sie hätten Todesangst ausgestanden und müssten nun mit einer großen Veränderung in ihrem Leben klarkommen.
Am zweiten und letzten Prozesstag waren Widersprüche zwischen den Aussagen von Polizisten und der Darstellung des Innenministeriums offenbar geworden. Innenminister Markus Ulbig (CDU) hatte in einer Anfrage an den Landtag die Stimmung der Beschuldigten am Tatort als „äußerst aggressiv“ bezeichnet. Er ging auch davon aus, dass bereits vor Ort Platzverweise ausgesprochen worden waren. Das stellten mehrere Polizisten am Montag im Zeugenstand anders dar. Sie wollen auch keine rechten Parolen - so wie von Anwohnern in Vernehmungen beschrieben - gehört haben. Zugleich widersprachen die Beamten der Darstellung einiger Angeklagter, zum Zeitpunkt der Tat völlig betrunken gewesen zu sein.