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Prozess Prozess: Bizarrer Streit um Bronzestatue

24.01.2011, 19:04

STENDAL/DAPD. - Bis Ende Februar hätten beide Gelegenheit, den Konflikt beizulegen, sagte Richterin Annette Surburg-Kaiser am Montag. Sonst werde am 28. Februar ein Urteil verkündet.

Das Gericht schlug vor, einige Passagen aus einem umstrittenen Aufsatz des beklagten Wissenschaftlers Stefan Lehmann zu schwärzen. Darin erhebt der Kustos der archäologischen Sammlungen der Universität Halle Betrugsvorwürfe gegen Max Kunze, Präsident der Winckelmann-Gesellschaft. Die Passagen seien Tatsachenbehauptungen, die Lehmann nicht beweisen könne, so die Richterin. Zuvor war bereits ein Mediationsverfahren von dem Beklagten abgelehnt worden.

Die Winckelmann-Gesellschaft hatte Lehmann wegen der umstrittenen Textpassagen und Äußerungen im "Spiegel" verklagt. In dem Magazin hatte Lehmann 2008 die Gesellschaft als "Waschhaus" bezeichnet. Kunze und die Winckelmann-Gesellschaft verlangten die Unterlassung dieser Bezeichnung und Ersatz des Schadens, der ihr durch diese Äußerung entstanden sei. Die Richterin machte jedoch deutlich, dass keine Schadenersatzforderungen bestünden. Bisher sei dem Präsidenten durch die Äußerungen kein materieller Schaden entstanden, ein solcher sei auch in Zukunft nicht ersichtlich.

Hintergrund des Streits ist eine Ausstellung des Winckelmann-Museums in Stendal im Jahr 2000, in der eine Bronzestatue Alexander des Großen präsentiert wurde. Bis heute wird darum gestritten, ob es sich bei der Statue um ein Original oder eine Fälschung handelt. Lehmann bezweifelte mehrfach die Echtheit der Statue.