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Polizeigesetz Polizeigesetz: Handy-Blocker soll Anschläge verhindern

Von Kai Gauselmann 17.12.2012, 20:43

Magdeburg/MZ. - Grüne und Linke hatten bemängelt, die Sicherheitsbehörden könnten damit auch die Handys von Demonstranten blockieren, so dass diese ihre Aktionen nicht mehr koordinieren könnten. "Das will ich nicht. Wir werden den Gesetzentwurf auf einige wenige Fälle eingrenzen", sagte Stahlknecht am Montag der MZ.

Mittel auch bei Amoklauf

Die Handy-Blockade solle vielmehr ausschließlich möglich sein, wenn dadurch die Fernzündung bei einem Bombenanschlag oder die Kommunikation von Geiselnehmern in Entführungsfällen verhindert werden kann. "Auf diese Fälle wollen wir das einschränken. Darüber hinaus kann man vielleicht noch diskutieren, ob das auch ein Mittel bei Amok-Lagen sein könnte", so Stahlknecht. Weil der entsprechende Gesetzentwurf bereits im Landtag beraten wird, kann Stahlknecht selbst die Novelle nicht mehr beeinflussen. Er habe sich über die Präzisierungen aber schon mit den Innenpolitikern der regierungstragenden Fraktionen von CDU und SPD verständigt.

Bei der Handy-Blockade soll die Polizei laut Gesetzentwurf Handy-Verbindungen unterbrechen, "wenn dies zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person erforderlich ist". Wenn die Handy-Blockade andauern soll, muss ein Richter zustimmen. Ob im Ernstfall dann ein komplettes Handynetz lahm gelegt wird oder nur eine Funkzelle, ist allerdings offen. Das Innenministerium verwies auf Berlin, wo alle Handys "im Nahbereich" einer Sprengvorrichtung zur Entschärfung lahm gelegt werden dürften.

Neun Länder haben Regelung

Ähnliche Regelungen zu Handy-Blockaden haben laut Ministerium auch Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen. Mit dem neuen Polizeigesetz soll unter anderem auch die umstrittenen HIV-Zwangtests, leichtere Alkoholverboten für öffentliche Plätze und Videoaufzeichnungen bei Verkehrskontrollen erlaubt werden.