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Oberverwaltungsgericht in Weimar Oberverwaltungsgericht in Weimar: Schweinemastanlage in Oldisleben darf nicht gebaut werden

17.06.2015, 08:36

Weimar - Auch ein zweites Gerichtsurteil hat jetzt den Bau einer großen Schweinemast in Nordthüringen untersagt. Nun bleibt dem Agrarbetrieb und dem Freistaat noch der Gang vor das Bundesverwaltungsgericht.
Weimar (dpa/th) -

Der Bau der umstrittenen Schweinemastanlage in Oldisleben (Kyffhäuserkreis) ist zunächst vom Tisch. Das Oberverwaltungsgericht in Weimar bestätigte am Mittwoch das Bauverbot für die Anlage, in der bis zu 8.600 Schweine gemästet werden sollten. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung sei nicht mehr gültig, begründeten die Weimarer Richter ihr Urteil (1 KO 369/14). Bereits die Vorinstanz hatte auf Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) hin den Bau untersagt, weil Umweltbelange bei der Genehmigung nicht ausreichend geprüft worden seien.

Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts hat es der Betreiber der geplanten Schweinemast versäumt, innerhalb der zuletzt auf vier Jahre verlängerten Frist mit der Errichtung der Anlage zu beginnen. In dieser Zeit seien auf dem Gelände nur Abbrucharbeiten erfolgt. Das sei jedoch für den Fortbestand der Genehmigung nicht ausreichend gewesen.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Die Genehmigung für den Großstall in Nordthüringen war am 26. Mai 2010 erteilt worden. Im Jahr 2012 war sie noch einmal bis Mai 2014 verlängert worden. Um eine weitere Verlängerung der gesetzten Frist habe sich das Agrarunternehmen nicht rechtzeitig bemüht, erklärten die Oberverwaltungsrichter.

Ihr Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Das Agrarunternehmen und das Landesverwaltungsamt können jetzt noch beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Revision einlegen. Dafür haben sie nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe einen Monat Zeit.

Der BUND forderte den Betreiber auf, das Vorhaben zu begraben. „Das Urteil ist ein klares Signal, dass solche Massenställe keine Perspektive haben“, sagte BUND-Landesgeschäftsführer Burkhard Vogel.

Tiere müssten ihrem artgerechten Verhalten nachgehen können. Dazu zähle der Zugang zu freier Luft und ein natürliches Bodensubstrat. Das müsse die rot-rot-grüne Landesregierung bei ihrer Strategie für das Tierwohl berücksichtigen, forderte Vogel. Die neue Landesregierung hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag gegen den Bau weiterer Großanlagen gewandt.