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Neue Sperrstunde in Sachsen-Anhalt Neue Sperrstunde in Sachsen-Anhalt: Letzte Runde um 1 Uhr?

Von Kai Gauselmann 17.07.2014, 18:55
Neues Landesmotto für Sachsen-Anhalt? "Wir schlafen früher ein"
Neues Landesmotto für Sachsen-Anhalt? "Wir schlafen früher ein" S. Könau Lizenz

Magdeburg/MZ - Kneipen, Diskotheken, Kinos, Konzerte - dem Nachtleben in Sachsen-Anhalt droht Ungemach. Landes-Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) plant, die landesweite Sperrzeit auszuweiten. Bisher müssen Gast- und Vergnügungsstätten grundsätzlich nur von 5 bis 6 Uhr in der Frühe geschlossen sein, künftig soll schon um 1 Uhr Schluss sein. Das geht aus einem Entwurf des Innenministeriums für eine neue Sperrzeiten-Verordnung hervor, der jetzt bekannt wurde.

Parteiübergreifende Empörung

Der Vorstoß löste unter Landtagspolitikern parteiübergreifend Empörung aus. „Damit hätten wir die antiquierteste Sperrzeitenverordnung in Deutschland. Das geht völlig an der Lebenswirklichkeit der Menschen in Sachsen-Anhalt vorbei“, sagte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Rüdiger Erben. „Junge Leute gehen zum Feiern erst um ein Uhr los. Vielleicht will der Innenminister ja sicherstellen, dass im Land der Frühaufsteher alle ausgeschlafen sind“, spottete Erben. „Das ist ein Rückfall in Zeiten des Biedermeiers. Das wäre ein schwerer Schlag für die Kultur- und Gastronomie-Szene im Land“, kritisierte Olaf Meister (Grüne). „Wenn man junge Leute im Land halten will, kann man doch nicht um ein Uhr die Bürgersteige hochklappen.“

Die bisherige und auch die geplante Regelung sind eine Grundlage. Die Städte und Gemeinden können davon abweichen „bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse“. Je nach Ort gibt es auch jetzt schon Gaststätten mit früherem Schluss. Das lässt sich mit dem Schutz der Nachtruhe auch rechtssicher begründen.

Andersherum dürfte eine begründete Ausweitung der neuen Sperrstunde durch die Kommunen schwerer fallen, die dann Bestand bei Anwohnerklagen vor Gericht haben muss.

Innenministerium bestätigt Entwurf

Das Innenministerium bestätigte den Entwurf am Donnerstag, relativierte ihn aber gleichzeitig als Zwischenstand. „Der Entwurf enthält bisher nur die rein ordnungsrechtliche Komponente. Weitere Überlegungen werden hinzugefügt“, sagte Ministeriumssprecherin Anke Reppin. Konkret würden nun die anderen Ministerien noch angehört und um eine Stellungnahme gebeten. Und unter anderem habe das Wirtschaftsministerium „ein Wort mitzureden aus gewerberechtlicher Sicht“, sagte Reppin.

Die neue Verordnung wird nötig, weil die alte mit dem gestern vom Landtag nach langen Debatten beschlossenen Gaststättengesetz aufgehoben wird. Künftig brauchen nach neuem Gesetz Gaststätten keine Genehmigung mehr, sondern der Wirt muss unter anderem nur seine Gaststätte den Behörden anmelden. Im Genehmigungsverfahren wurden aber vorher Auswirkungen auf Anwohner geprüft und Auflagen erlassen. Das fällt weg. Der „Schutz der Nachtruhe“ werde künftig nicht mehr durch die „Genehmigungen und die Überwachung dieser“ gewährleistet - das müsse nun die Verordnung leisten, heißt es in der Begründung der Verordnung.

Gibt es in Sachsen-Anhalt bald eine neue Sperrstunde?
Gibt es in Sachsen-Anhalt bald eine neue Sperrstunde?
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