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Namensstreit Namensstreit: Oberharz darf Oberharz heißen

16.02.2012, 18:57

Magdeburg/dpA/MZ. - Der Streit um die Exklusivität des Namens "Oberharz" ist beendet. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Magdeburg wies gestern die Klage der gleichnamigen Samtgemeinde in Niedersachsen gegen die sachsen-anhaltische "Stadt Oberharz am Brocken" endgültig ab. Damit bestätigte das OVG ein Urteil des Verwaltungsgerichts, das die Klage der Niedersachsen im Juni 2011 abgewiesen hatte. Bei der Verwendung beider Namen bestehe keine Verwechslungsgefahr, lautete das Urteil. Die werde durch Zusätze wie "Stadt", "Samtgemeinde" und "am Brocken" ausgeschlossen. Die OVG-Entscheidung sei nicht anfechtbar, sagte eine Gerichtssprecherin.

Zehn Kommunen im Ostharz hatten sich am 1. Januar 2010 zu der Gemeinde mit dem umstrittenen Namen "Oberharz am Brocken" zusammengeschlossen. Dazu zählen unter anderem Elbingerode, Benneckenstein, Elend und Sorge. Die 1972 gegründete niedersächsische Samtgemeinde reagierte empört. Die Gemeinde sah dadurch ihr Namensrecht verletzt. Außerdem fürchtete man auch beim Tourismus Nachteile, sollten weitere Kommunen den Namen "Oberharz" nutzen. Versuche einer gütlichen Einigung waren gescheitert.