Nachwendezeit Nachwendezeit: Freisprüche im Skandal um herrenlose Häuser in Leipzig

Leipzig - In der Affäre um die sogenannten herrenlosen Häuser in Leipzig ist ehemaligen Mitarbeitern des Rechtsamtes aus Sicht des Landgerichts Leipzig keine Untreue nachweisbar. Es sprach die drei früheren Rathaus-Mitarbeiter sowie eine Rechtsanwältin am Mittwoch frei. Es sei nicht mit der erforderlichen Sicherheit belegbar, dass die Angeklagten vorsätzlich handelten - und ohne Vorsatz keine Untreue. Die Staatsanwaltschaft hatte für die Rechtsamtsmitarbeiter Haft- oder Bewährungsstrafen gefordert, für die Anwältin eine Geldstrafe. Die Anklagebehörde behalte sich vor, Revision einzulegen, sagte ein Sprecher.
Waren Fehler auch Straftaten?
Von Anfang an drehte sich der Prozess um die Frage, ob Fehler und Schlampereien im Leipziger Rechtsamt auch zugleich Straftaten waren. In Leipzig war es jahrelang Praxis, für brachliegende Grundstücke und Häuser sogenannte gesetzliche Vertreter zu bestellen. Diese veräußerten die Immobilien, die Erlöse wurden auf städtische Konten eingezahlt und verwahrt. Das Problem daran: Es wurde versäumt, nach den rechtmäßigen Erben zu suchen - obwohl diese leicht zu ermitteln gewesen wären und sogar bekannt waren. Außerdem wurden laut Anklage Immobilien unter Wert verkauft. Die Staatsanwaltschaft ging von mehreren hunderttausend Euro Schaden aus.
Hintergrund des Skandals waren die vielfach ungeklärten und komplizierten Grundstücksverhältnisse nach dem Mauerfall. Die früheren Besitzer waren häufig schon tot, ihre Erben über das In- und Ausland verstreut. Das Problem hatten auch andere ostdeutsche Städte - doch so wie in Leipzig wurde nirgends gehandelt. (dpa)