Mordprozess Mordprozess: Verwandte steht wegen Beihilfe vor Gericht
Stendal/dpa. - Knapp drei Jahre nach dem Urteil gegen die beiden Mörder der 14-jährigen Stefanie aus Güsen (Jerichower Land) beschäftigt das grausame Verbrechen erneut die Justiz. Vor dem Landgericht Stendal muss sich seit Dienstag eine Verwandte eines Täters wegen Beihilfe zum Mord verantworten. Sie soll den Mördern Tipps über den Aufenthalt von Stefanie gegeben haben. Außerdem soll sie Kleidung versteckt haben, die die Mörder bei der Tat trugen. Die Anklage geht von einer verminderten Schuldfähigkeit der 41-Jährigen aus. Die beiden zur Tatzeit 18 Jahre alten Männer waren im Juli 2000 zu je neun Jahren Jugendhaft verurteilt worden.
Der Mord an Stefanie hatte kurz vor Weihnachten 1999 ganz Sachsen- Anhalt in Entsetzen versetzt. Die beiden jungen Männer hatten das Mädchen auf dem Rückweg von ihrem Freund abgepasst. Sie zerrten Stefanie von ihrem Fahrrad, verschleppten sie in ein Waldstück und vergewaltigten das Mädchen. Dann erdrosselten sie ihr Opfer mit einem Schal. Anschließend übergossen sie die Leiche mit Benzin und zündeten sie an.
Wenige Tage später kamen die Ermittler den Tätern auf die Spur. Die beiden jungen Männer hatten sich an der Suche nach dem zunächst vermissten Mädchen beteiligt und dabei den Verdacht der Polizei erregt. So führten sie die Beamten ungewöhnlich schnell zu Stefanies Fahrrad. In Vernehmungen verstrickten sich die beiden 18-Jährigen immer mehr in Widersprüche. Alibis platzten, schließlich gestanden sie die Tat. Motiv für die Tat waren Hass und Eifersucht.