Mordprozess ohne Publikum Mordprozess ohne Publikum: 82-Jährige soll vergewaltigt und getötet worden sein

Mühlhausen - Hinter verschlossenen Türen hat in Mühlhausen der Prozess wegen der Ermordung und Vergewaltigung einer 82-Jährigen begonnen. Allerdings wurde nur die Anklage gegen den 20 Jahre alten Beschuldigten in öffentlicher Sitzung verlesen. Die weitere Verhandlung vor dem Landgericht erfolgt ohne Publikum, entschieden die Richter. Der Angeklagte soll seine betagte Nachbarin Ende Mai 2015 in Oldisleben (Kyffhäuserkreis) erst vergewaltigt und ihr dann die Kehle durchgeschnitten haben. Die Ermittler waren durch eine Speichelprobe auf die Spur des Krankenpflege-Azubis gekommen.
Gericht folgt Antrag der Verteidigung
Das Gericht folgte bei der Entscheidung, die Öffentlichkeit auszuschließen, einem Antrag der Verteidigung. Diese hatte ihren Antrag damit begründet, dass eine Strafe nach dem Jugendstrafrecht zu erwarten sei. „Die Intimsphäre des Angeklagten ist zu schützen und eine Bloßstellung zu verhindern“, sagte der Vorsitzende Richter der Jugendstrafkammer, Jürgen Schuppner. Zudem wolle sich der Angeklagte zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen äußern. Ein öffentlicher Prozess könne Einfluss auf die weitere sexuelle Entwicklung des Angeklagten haben, so Schuppner.
Angeklagter soll Frau vergewaltigt und getötet haben
Bei der Verlesung der Anklageschrift durften die zahlreichen Zuschauer - darunter zwei Angehörige des Opfers - jedoch im Saal bleiben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 20-Jährigen vor, seine pflegebedürftige Nachbarin zweimal vergewaltigt und anschließend getötet zu haben. Nach einem Diskobesuch soll der Krankenpflege-Azubi ins Schlafzimmer der Frau eingedrungen sein. Bereits nach der ersten Vergewaltigung soll er sich entschlossen haben, sein Opfer zu töten.
Nachdem es ihm nicht gelungen war, die Frau zu erwürgen, schlug er ihr laut Anklage mit der Faust ins Gesicht und brach ihr dabei das Nasenbein. Mit einem 15 Zentimeter langen Messer soll er ihr dann sechsmal in den Hals gestochen und dabei die Kehle durchschnitten haben.
Woher stammt das Messer?
„Woher das Messer stammt, ist bisher unklar“, sagte Dirk Germerodt, Sprecher der Staatsanwaltschaft Mühlhausen. Die Verletzungen des Opfers ließen auf eine starke Gegenwehr schließen. Das bisherige psychiatrische Gutachten gehe von einer uneingeschränkten Schuldfähigkeit des bisher nicht vorbestraften Angeklagten aus. Auch im Falle einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht drohen dem 20-Jährigen bis zu 15 Jahre Haft.
Die Jugendstrafkammer hat zunächst sechs Prozesstage geplant. Eine psychiatrischer und zwei gerichtsmedizinische Sachverständige sowie die Jugendgerichtshilfe sollen gehört werden. Die Mutter des Angeklagten soll bis zu ihrer Befragung nicht an der Verhandlung teilnehmen dürfen. (mz)