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Mordprozess nach Tod von Stefanie S. Mordprozess nach Tod von Stefanie S.: Leugnen bis zum Schluss

Von Annette Gens 17.02.2006, 20:21

Dessau/MZ. - "Alle sind schuld!" Andy R. sparte kurz vor der Urteilsverkündung am Dessauer Landgericht nicht mit Pauschalvorwürfen. Den Mord an seiner Nachbarin, der 17-jährigen Gymnasiastin Stefanie S., im Mai 2005 stritt er auch gestern noch ab. Und behauptete, seine Nachbarn hätten vor Gericht Tatsachen verdreht, einige seiner Freunde falsch ausgesagt. Dazu ein psychiatrischer Gutachter, der Suggestivfragen gestellt habe. Schließlich die Staatsanwältin, der Nebenkläger, die Polizei, die Medien... Stattdessen beteuerte der 21-jährige Koch am Ende eines monatelangen Prozesses: Er habe Stefanie S. am 28. Mai 2005 tot im Keller entdeckt und lediglich Spuren verwischt, weil man ihm sonst diese Tat angehängt hätte.

Lange Beweisaufnahme

Das jedoch sah das Gericht nach wochenlanger Beweisaufnahme anders. Als Richter Manfred Steinhoff das Urteil verkündete, wurde der Dessauer blass: im Namen des Volkes lebenslänglich wegen Mordes an Stefanie S. "Ein Mord", so Steinhoff, "der eiskalt war und an Brutalität kaum zu überbieten ist." Daraufhin wird der Richter von Andy R. übelst beschimpft.

Steinhoff schilderte anhand vieler Indizien, was in jener Nacht im Fahrradkeller eines Wohnhauses in der Dessauer Schützenstraße passiert ist: Stefanie S. muss ihren Nachbarn Andy R. im Keller bei einem Einbruchsversuch ertappt haben. Aus Angst, verraten zu werden, versetzte der körperlich weit überlegene Mann dem Mädchen mehrere Faustschläge, so dass sie zu Boden fiel. Er würgte sie bis zur Bewusstlosigkeit. Als Stefanie S. wieder zu sich kam, erdrosselte sie ihr Peiniger mit einem Gurt, den er mit einigem Aufwand aus einem Fahrradkorb gefädelt haben dürfte.

Angst vor Strafe

Mehrfach spielte dieser Gurt in der Verhandlung eine Rolle. Zunächst bezweifelte die Verteidigung, dass er für die Tat zügig genug zu lösen war. Gestern nun wollte sie bewiesen haben, dass es doch schnell genug ging, um von einer Impuls-Handlung sprechen zu können. "Das war keine Impuls-Tat", sagte Steinhoff aber. Andy R. ließ die Schülerin sterben, weil er auf Bewährung verurteilt war und ihm bei erneuter Straffälligkeit acht bis neun Monate Haft gedroht hätten, ist die Kammer des Landgerichts überzeugt und folgt damit der Auffassung der Staatsanwältin. Diese hatte sogar eine besondere Schwere der Schuld von Andy R. erkannt.

Im Laufe des Prozesses befasste sich die Kammer "mit einer Reihe von Nebenkriegsschauplätzen mit Vernebelungscharakter", erinnerte Steinhoff an unzählige Beweisanträge der Verteidigung. Dies alles könne nicht darüber hinwegtäuschen, dass es keinen großen Unbekannten gibt.

Der Mörder von Stefanie S. ist verurteilt. Er will das Urteil anfechten.