Medizinische Betreuung Medizinische Betreuung: Polizisten müssen zuzahlen
Magdeburg/MZ. - Sparpläne in Sachsen-Anhalt: Auch Polizisten und hauptberufliche Feuerwehrleute werden künftig in Apotheken das Portemonnaie zücken müssen. Die CDU/FDP-Landesregierung will ab 2003 die so genannte freie Heilfürsorge abschaffen. Damit würde die generelle Freistellung von Zuzahlungen für Medikamente und Krankenhausaufenthalte entfallen. Dem Landeshaushalt brächte das jährlich 860000 Euro.
"In Sachsen-Anhalt", so Matthias Schuppe, Sprecher des Innenministeriums, "mussten sich Polizisten und Feuerwehrleute bisher nicht versichern und hatten auch keine Beiträge zu zahlen. Das wird so bleiben. Allerdings wird jetzt zwischen dienstlicher und privater Krankheitsfürsorge unterschieden. Die totale Rundumversorgung soll entfallen." Laut Schuppe will das Land auch weiterhin für Krankheiten, Verletzungen oder Unfälle, die auf den Dienst zurückzuführen sind, die volle Leistung übernehmen. "Für den privaten Bereich soll künftig bei Medikamenten die Zuzahlung laut Sozialgesetz erfolgen." Vier Bundesländer praktizieren derzeit die totale Heilfürsorge. Der Bund und vier andere haben bereits die Zuzahlungsregelung, die anderen Länder fordern sogar versicherungsähnliche Leistungen ein (siehe Überblick). "Warum eigentlich haben wir das nicht schon früher verändert", fragt Schuppe.
Ex-Innenminister Manfred Püchel (SPD) gibt die Antwort: "Ich habe mich immer wieder dagegen gewandt, weil Polizisten und Feuerwehrleute höhere Belastungen und Risiken haben als Andere." Außerdem, so Püchel, verdienten sie weniger als ihre West-Kollegen und hätten so einen kleinen Ausgleich erhalten. Die PDS bezeichnet die Abschaffung der freien Heilfürsorge als Skandal. "Das führt zu weiterer Demotivation", sagt Sprecher Matthias Gärtner.
Dagegen begrüsst der Bund der Steuerzahler die neue Regelung. "Das ist keine Kürzung, sondern eine Beschneidung von Überversorgung und Privilegien auf das normale Maß", sagt Landeschefin Helga Elschner. Sachsen-Anhalt könne sich Extravaganzen nicht leisten.