Manager trickst Land aus Manager von der Osten trickst Sachsen-Anhalt aus: Land muss Millionen als Vergütung nachzahlen

Magdeburg - Das Land Sachsen-Anhalt hat den umstrittenen Manager Dinnies Johannes von der Osten 2013 zu Unrecht entlassen und muss nun eine Millionensumme als Vergütung nachzahlen. Das hat das Landgericht Magdeburg am Dienstag entschieden. Es ist die erste juristische Aufarbeitung eines Skandals, der bundesweit für Schlagzeilen gesorgt hatte.
Das Gericht spricht von der Ostens Firma GoodVent rund 5,6 Millionen Euro plus Zinsen zu.
Der aus Berlin stammende Manager sollte im Auftrag des Landes innovative, aber finanzschwache Unternehmen in Sachsen-Anhalt mit Risikokapital versorgen. Bewerkstelligt wurde das über die Investitions- und Beteiligungsgesellschaft (IBG), eine Tochterfirma des Landes.
2013 flog auf, dass von der Osten heimlich Nebengeschäfte eingefädelt hatte: Privat und verdeckt investierte er Geld in Firmen, die er als IBG-Geschäftsführer mit Steuergeld unterstützte, darunter der Solarzellenproduzent Q-Cells. Dabei soll von der Osten Millionengewinne eingefahren haben.
Richterin: „Gewieftsein ist nicht verboten“
Als die Insidergeschäfte bekannt wurden, kündigte der damalige Wirtschaftsminister Hartmut Möllring (CDU) den Managementvertrag. Zu Unrecht, wie die 1. Kammer für Handelssachen am Landgericht Magdeburg jetzt feststellte. Denn das Land hatte es versäumt, heimliche Geschäfte ausdrücklich zu untersagen.
Auch eine „Verpflichtung zur Offenbarung“ habe es nicht gegeben, sagte die Vorsitzende Richterin Inka Semmler nach der Urteilsverkündung. „Er hat nichts böswillig verheimlicht.“ Bereits bei einem Zwischenfazit im Juni hatte die Richterin gesagt, von der Osten habe „gewieft“ gehandelt - „aber Gewieftsein ist nicht verboten“.
Gleichzeitig hat das Landgericht Gegenforderungen der Landesfirma IBG gegen von der Osten in Höhe von 20 Millionen Euro als unbegründet verworfen. Das Finanzministerium kündigte an, eine mögliche Berufung zu prüfen.
„Wir sind von unserer Rechtsauffassung überzeugt“, sagte ein Ministeriumssprecher. Zu den 5,6 Millionen Euro Vergütung für von der Osten und weitere Teilhaber seiner Firma dürften sich rund eine Million Euro Zinsen und eine weitere Million Euro Anwalts- und Prozesskosten addieren, die die IBG übernehmen muss.
Brüssel hat über Rückforderung noch nicht entschieden
Insgesamt könnte der Schaden noch weitaus höher ausfallen. Denn das von der IBG verwaltete Risikokapital stammte aus dem Haushalt der EU. Die europäische Antikorruptionsbehörde Olaf fand bei einer Prüfung zahlreiche Verstöße gegen die Verwendungsbestimmungen.
Diese Feststellungen hätten „finanzielle Auswirkungen“ auf EU-Geld in Höhe von 162,3 Millionen Euro, notierten die Fahnder im Dezember 2017. Im schlimmsten Fall droht Sachsen-Anhalt eine Rückforderung in dieser Höhe. Das Finanzministerium hält das für weitaus überzogen, der vorige Minister André Schröder (CDU) drohte der EU sogar mit einer Klage. Bislang hat Brüssel über eine Rückforderung noch nicht entschieden.
Die IBG firmiert heute unter neuem Logo. Nach wie vor aber werden die Geschäfte von einem Privatunternehmen geführt: Als Nachfolger für von der Ostens Firma GoodVent ist es nun bmp Ventures aus Berlin. Das Land habe aus dem Skandal um von der Osten gelernt, versichert das Finanzministerium: „Wir haben alle Verträge so gefasst, dass verdeckte Beteiligungen nicht zulässig sind“, sagte ein Sprecher.
Die Linke kritisierte, dass das Land nicht selbst die Kontrolle übernimmt. Die Losung „privat vor Staat“ ende „nicht nur in diesem Fall“ mit einer teuren Rechnung für den Steuerzahler, urteilte der Landtagsabgeordnete Wulf Gallert. (mz)