IBG-Prozess IBG-Prozess: Millionen-Poker um Ex-Manager

Magdeburg - Im Prozess um den vom Land hinausgeworfenen Beteiligungsmanager Dinnies von der Osten hat das Landgericht Magdeburg zu einer gütlichen Einigung geraten. Von der Osten fordert 6,5 Millionen Euro von seinem früheren Arbeitgeber, der dem Land gehörenden Investitions- und Beteiligungsgesellschaft (IBG).
Diese macht im Gegenzug Ansprüche von 20 Millionen Euro geltend. Zusammen mit weiteren strittigen Summen wird um 32,6 Millionen Euro gerungen. Beim Prozessauftakt am Dienstag zeigten sich die Anwälte beider Seiten kampfeswillig - einen Vergleich lehnten sie ab.
Von der Ostens Anwälte halten die Kündigung für rechtswidrig
Von der Osten hatte 15 Jahre lang im Auftrag des Landes Steuergeld in kapitalschwache Unternehmen gesteckt, um diesen auf die Beine zu helfen. 2013 flog auf, dass der Manager öffentliches Geld auch in solche Firmen lenkte, an denen er heimlich selbst beteiligt war. Am 25. Juli 2013 setzte der damalige Wirtschaftsminister Hartmut Möllring (CDU) von der Osten den Stuhl vor die Tür.
Dessen Anwälte halten die Kündigung jedoch für rechtswidrig. Sie fordern Schadensersatz für entgangene Vergütungen. „Ein Beteiligungsmanager, der auch eigenes Geld investiert, tut nichts Unlauteres, sondern etwas Sinnvolles“, argumentierte Rechtsanwalt Thomas Gabler am Dienstag vor der Ersten Kammer für Handelssachen.
Die Forderungen der IBG seien allein „politischer Aufgeregtheit“ geschuldet. Gabler verwies darauf, dass das Land die Vorgaben für den Beteiligungsmanager nach dem Rauswurf von der Ostens neu gefasst habe. Allerdings habe man das Investieren privaten Geldes nicht etwa verboten, sondern ausdrücklich erlaubt. Wenn das heute gelte, sagte der Anwalt - wo sei dann der Interessenkonflikt, den die IBG seinem Mandanten vorwerfe?
Richterin appellierte an beide Seiten, sich zu einigen
Die Gegenseite hielt dagegen. Von der Osten und dessen Geschäftspartner hätten das Land über ihre privaten Investments getäuscht, sagte Rechtsanwalt Hans-Georg Hahn, der die IBG vertritt. „Unser Vorwurf ist, dass Ihre Mandanten ihre persönlichen Interessen vertreten haben, ohne das je deutlich zu machen.“
Nach anderthalb Stunden beendete die Vorsitzende Richterin Inka Semmler den Austausch der Argumente. Am 30. Oktober will sie vortragen, wie die Kammer die Rechtsfragen beurteilt; ein Urteil ist erst später zu erwarten. Sie appellierte jedoch an beide Seiten, sich zu einigen. Das „Netz an Nebenforderungen“ erscheine ihr an einigen Stellen lückenhaft. Der Prozess werde viel Geld kosten, warnte sie. „Sie sollten darüber nachdenken, ob das so sachgerecht ist.“ (mz)