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Magdeburg Magdeburg: Flüchtlinge müssen wegen Vergewaltigung und Nötigung ins Gefängnis

Von Julius Lukas 18.04.2016, 15:50
Blick auf den Schriftzug am Landgericht in Magdeburg.
Blick auf den Schriftzug am Landgericht in Magdeburg. dpa-Zentralbild

Magdeburg - Das Landgericht Magdeburg hat am Montag zwei Asylbewerber zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Ihnen wurden Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und Körperverletzung vorgeworfen.

Den überwiegenden Teil der Straftaten beging dabei der 31-jährige Alimohammed H., der aus Afghanistan stammt. Er gestand vier Straftaten und muss für acht Jahre ins Gefängnis.  Der zweite Angeklagte,  Abedin D., wurde zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Der 19-Jähriger Afghane schwieg bei der Verhandlung.

Vier Frauen angegriffen

Alle Verbrechen ereignen sich im Oktober in Magdeburg. Zuerst zerrt Alimohammed H. eine 24-jährige Frau auf einen Friedhof und vergewaltigt sie dort. Nachdem er sie laufen lässt, begegnet das Opfer nur wenige hundert Meter weiter dem jüngeren der beiden Angeklagten.  Auch Abedin D. will die Frau vergewaltigen, sie wehrt sich jedoch zu heftig und kann entkommen.  Ob die beiden Afghanen voneinander wussten, ist nicht klar.

Am 21. Oktober will Alimohammed H. dann erneut zuschlagen.  Er greift eine junge Frau an und bedroht  sie mit einem Messer.  Der 31-Jährige probiert sie zu vergewaltigen, doch die 20-Jährige kann sich losreißen und  fliehen.  Gleiches gelingt wenige Tage später einer 19-Jährigen. Gegen 2.30 Uhr geht der Hauptangeklagte auf sie los und versucht, sie in ein Gebüsch zu zerren. Das Opfer wehrt sich und kann sich schließlich  befreien.

Seine letzte Tat begeht H. dann am 30. Oktober. Er fragt eine Studentin zunächst nach einem Feuerzeug. Als sie ihm eines geben will, zerrt er sie zu Boden. Damit sie nicht schreit, steckt er ihr seine Finger in den Mund. Nur weil sich Passanten nähern, lässt der Verurteilte von der 19-Jährigen ab. Wie sich H. seine Opfer ausgesucht hat, wurde bei der Verhandlung nicht klar. Wahrscheinlich war es bloßer Zufall.

Abschiebung und Einreiseverbot

Mit den Strafen folgte das Landgericht den Forderungen der Staatsanwaltschaft und ging sogar über den Antrag der Nebenklage hinaus. H. muss zusätzlich zur Haft noch ein Schmerzensgeld von 7 800 Euro an zwei Opfer zahlen. Die Asylbewerber sollen einen Teil ihrer Strafe im Gefängnis in  Sachsen-Anhalt absitzen. Anschließend werden sie abgeschoben und dürfen nicht erneut einreisen. (mz)