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Leipziger Zoo Leipziger Zoo: Tierschützer erstatten nach Tötung des Lippenbären Anzeige

02.01.2007, 16:30
Die vom Zoo Leipzig am Dienstag (02.01.2007) herausgegebene undatierte Aufnahme zeigt einen Lippenbären im Gehege des Zoos. (Foto: dpa)
Die vom Zoo Leipzig am Dienstag (02.01.2007) herausgegebene undatierte Aufnahme zeigt einen Lippenbären im Gehege des Zoos. (Foto: dpa) Zoo leipzig

Leipzig/dpa. - Nach der Tötung eines kleinen Lippenbären imLeipziger Zoo ist nun die Staatsanwaltschaft tätig geworden. «Unsliegen zwei Anzeigen wegen Verdachts auf einen Verstoß gegen dasTierschutzgesetz vor», sagte ein Behördensprecher am Dienstag inLeipzig. «Wir prüfen nun, ob ein Anfangsverdacht besteht.» DieAnzeigen richten sich gegen Zoodirektor Jörg Junhold sowie denzuständigen Kurator. Sie wurden von einem Tierschützer aus Nürtingenin Baden-Württemberg sowie einem aus Sachsen erstattet. Der Zoo hatteden Bären vor knapp einer Woche kurz nach seiner Geburteingeschläfert, nachdem er von seiner Mutter verstoßen worden war.Dies hatte über die Grenzen Sachsens hinaus Empörung ausgelöst.

Im Leipziger Zoo seien in den vergangenen Tagen etwa 20 Protest-E-Mails eingegangen, berichtete Sprecherin Kathleen Raschke. «Diewerden wir alle beantworten.» Direktor Junhold sei von derStaatsanwaltschaft über die Anzeigen gegen ihn informiert worden.«Wir haben die Fakten zu dem Fall zusammengetragen, um derStaatsanwaltschaft Rede und Antwort stehen zu können», sagte Raschke.«Nun warten wir ab, mit welchen Fragen sie auf uns zukommt.» DieBehörde will nach Angaben ihres Sprechers in den kommenden TagenAussagen sammeln und auch Medienberichte auswerten.

Der Deutsche Tierschutzbund forderte am Dienstag ZoodirektorJunhold mit einem Fragenkatalog zu einer umfangreichen Aufklärung desFalles auf. So möchte die Organisation wissen, auf welcher Grundlagedie Tötung des Tieres entschieden wurde. Zudem fordert sie eineStellungnahme des Tierarztes. «Der Fall hat bei uns für erheblicheIrritation gesorgt», sagte Bundesgeschäftsführer Thomas Schröder.Nach Ansicht des Tierschutzbundes ist der aktuellen Fall geeignet, umeine generelle Diskussion zum Thema Zoo-Haltungsmanagement zu führen.

Zoodirektor Junhold hatte seine Entscheidung unter anderem damitbegründet, dass nicht mehr von einer Versorgung des Jungen durch dieMutter auszugehen gewesen sei. Eine Handaufzucht hatte der Zooabgelehnt. Dies sei für ein Wildtiers nicht artgerecht und habelangfristige Folgen. So mache eine starke Prägung durch den Umgangmit Menschen eine Eingliederung in die Sozialstruktur von Artgenossennahezu unmöglich, hieß es.