Prozess wegen Rechtsbeugung Prozess wegen Rechtsbeugung: Leipziger Oberstaatsanwältin bestreitet Vorwürfe

Leipzig - Eine Leipziger Oberstaatsanwältin hat vor dem Landgericht Vorwürfe der Rechtsbeugung und uneidlichen Falschaussage entschieden zurückgewiesen. Laut der Anklage soll sich die 54-Jährige in einem Fall um den Handel mit dem Crystal-Grundstoff Chlorephedrin verheddert haben.
Demnach stellte sie ein Verfahren in einem Drogenprozess 2015 zu Unrecht ein, um einen Kronzeugen zu schützen. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz klagte sie wegen Rechtsbeugung an. Zudem soll die erfolgreiche Drogenfahnderin vor dem Landgericht Leipzig drei Fragen uneidlich falsch beantwortet haben.
Die Angeklagte bestritt die Vorwürfe am ersten Verhandlungstag. „Ich habe mich in meinem gesamten beruflichen Leben stets richtig verhalten“, sagte sie am Dienstag in Leipzig. Den Vorwurf der Rechtsbeugung erklärte sie als Missverständnis. Die uneidliche Falschaussage bestritt sie und gab an, zum Zeitpunkt der Befragung stark überarbeitet gewesen zu sein.
Kronzeuge handelte in Hotel bei Schkeuditz mit Crystal
Am Anfang des verworrenen Falls steht ein großer Erfolg im Kampf gegen die Droge Crystal. 2014 fand das Bundeskriminalamt 2,9 Tonnen Chlorephedrin. Aus der Chemikalie hätte Crystal im Wert von 184 Millionen Euro hergestellt werden können. Ermittelt wurde gegen einen deutsch-tschechischen Dealerring.
Der Fall habe Ausmaße angenommen, wie sie es davor noch nicht erlebt habe, sagte die Oberstaatsanwältin. Die Täter kommunizierten verschlüsselt, ganze Kisten mit Akten hätten sich in ihrem Arbeitszimmer gestapelt. Es sei schwierig gewesen, alle Dokumente stets auf den aktuellen Ermittlungsstand zu bringen.
Im Februar 2015 habe sie einen Kronzeugen gemeinsam mit Kollegen zum Vorgespräch in Gera getroffen. Danach sei sie mit Kollegen zusammen zurück nach Leipzig gefahren. Der Zeuge sei dann von Beamten des Bundeskriminalamts vernommen worden. Dabei stellte sich heraus, dass der Kronzeuge in einem Hotel bei Schkeuditz mit 2,8 Kilogramm Crystal gehandelt hatte.
Wer den Mann deswegen anklagen sollte, war demnach unklar: Die Oberstaatsanwältin ging nach eigener Aussage davon aus, dass ihre Kollegen in Gera sich um den Fall kümmerten, da sie den Mann auch wegen anderer Vergehen anklagten. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft, die nun die Oberstaatsanwältin anklagt, wurde das Verfahren allerdings ohne nähere Begründung der Leipziger Juristin eingestellt, um den Kronzeugen zu schützen.
Leipziger Topjuristin droht Verlust ihres Jobs im Staatsdienst
Bei einem Gerichtsverfahren Ende 2015 habe die 54-Jährige zudem uneidlich falsch ausgesagt, auch in Verbindung mit dem Fall, so die Anklage. Die Oberstaatsanwältin widersprach: Sie habe keinesfalls vor Gericht gelogen. Die 54-Jährige gab allerdings zu, dass der Mammut-Fall sie stark gefordert hatte: „Damals war ich nervlich ziemlich am Ende.“ Sie habe wegen des hohen Arbeitspensums den Überblick verloren.
Seit 1996 arbeitete die 54-Jährige nach eigenen Angaben bei der Staatsanwaltschaft Leipzig. 2005 übernahm sie die Abteilung, die zur organisierten Kriminalität ermittelt. Sie habe sich einen „relativ guten Überblick über die Täterstrukturen“ bei Drogengeschäften verschafft, auch Hinterleute identifizierte sie, wie sie sagte.
Bei einer Verurteilung droht die Topjuristin, ihren Job im Staatsdienst zu verlieren. Darüber müsste das Justizministerium entscheiden. Für den Prozess gegen die Oberstaatsanwältin sind insgesamt zehn Verhandlungstermine bis Ende September angesetzt. (dpa)