Landgericht Leipzig Mord im Fahrstuhlschacht: 30-Jähriger aus Leipzig muss lebenslang hinter Gitter.

Leipzig - Es sah erst nach einem Unfall aus, als ein 22 Jahre alter Mann im September 2013 tot im Fahrstuhlschacht eines Plattenbaus in Leipzig gefunden wurde. Doch am Dienstag entschied das Landgericht Leipzig: Es war weder ein Unfall noch ein Selbstmord, sondern „die perfide Tat eines Mörders“.
Das Gericht verurteilte einen 30-Jährigen zu lebenslanger Haft. Zudem sprach es ihn auch noch wegen des Mordversuchs an einem weiteren Mann schuldig - und wegen mehrerer Brandstiftungen vor den Türen seiner Nachbarn in dem Haus.
Internetbetrügereien vertuschen
Mord und Mordversuch habe der 30-Jährige nur aus einem Motiv heraus begangen, sagte der Vorsitzende Richter Hans Jagenlauf. Er habe damit verhindern wollen, dass von ihm begangene Internetbetrügereien auffliegen. Sowohl der 22 Jahre alte Getötete als auch das 20 Jahre alte Opfer des Mordversuchs wussten demnach von den zahlreichen Internetbestellungen unter falschem Namen.
Der 20-Jährige machte mit, indem er die Pakete in seine Wohnung liefern ließ. Das bezahlte er am Ende fast mit dem Leben. Ebenfalls im September 2013 habe ihn der Angeklagte mit K.O.-Tropfen betäubt und auf Bahnschienen gelegt, sagte der Richter. Zuvor steckte er ihm einen Abschiedsbrief in die Tasche. Nur Zufall und Glück sei es zu verdanken, dass der 20-Jährige überlebte. Er muss sich im letzten Moment aufgerichtet haben, so dass ihn die Lok nicht voll erwischte. Erinnern kann sich das Opfer wegen eines Blackouts nicht mehr.
Andere für eigene Ziele opfern
Den 22-Jährigen lockte er laut Gericht unter dem Vorwand zu dem Fahrstuhlschacht, dort befinde sich ein Drogenversteck. Ob er das Opfer dann schubste oder ihm ein Bein stellte, werde das Geheimnis des schweigenden Angeklagten bleiben.
Der Mann habe stets „mit großem Ehrgeiz und Eifer zu seinem eigenen Vorteil agiert“, sagte Jagenlauf. Er habe sich ein angenehmes Leben verschaffen wollen, „ohne dabei auf Arbeit zurückzugreifen“. Der 30-Jährige sei bereit gewesen, andere Menschen für seine eigenen Ziele zu opfern. Weil er eine größere Wohnung haben und weil er missliebige Nachbarn loswerden wollte, habe er vor deren Türen Brandsätze gezündet.
Der Angeklagte sagte 34 Verhandlungstage lang nichts. Seit August vorigen Jahres hatte das Gericht deswegen Indiz um Indiz zusammengetragen und zahlreiche Zeugen gehört. Am Ende stand für die Kammer fest: Der Angeklagte hat „mit absolutem Vernichtungswillen“ zwei Mitwisser seiner Betrügereien aus dem Weg räumen wollen. Dass die Opfer Suizid begehen wollten, hielt das Gericht für „lebensfremd“.
Die Kammer folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen. Die Verteidigung des Mannes hatte auf Freispruch plädiert. Sie kündigte an, Revision gegen das Urteil einzulegen. (dpa)