MPi dringend gesucht Leipzig: Verschwundene Maschinenpistole der Polizei beschäftigt die Ermittler

Leipzig - Eine spurlos verschwundene Maschinenpistole, die im August in Leipzig bei einem Einsatz verloren ging, beschäftigt weiterhin die Behörden in Sachsen.
Der sächsische Innenminister Markus Ulbig (CDU) antwortete nun laut einem Bericht der Leipziger Volkszeitung auf eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Valentin Lippmann (Grüne): „Es muss gegenwärtig davon ausgegangen werden, dass die Waffe durch eine unberechtigte Person aufgefunden und einbehalten wurde“.
Die MP5 von Heckler & Koch und eine Tasche mit 60 Schuss dazugehöriger Munition sollen laut Ministerium nach einem Einsatz vom Dach eines Dienstfahrzeugs gefallen sein. Die Waffe und die zwei Magazine wurden bei der Übergabe an die nächste Schicht dort abgelegt.
Die Beamten waren am Abend des 11. August wegen einer Raubstraftat zu einer Tankstelle in der Kiewer Straße in Leipzig-Grünau gerufen worden. Drei Jugendliche hatten dort eine Kassiererin mit einem Cuttermesser bedroht. Im Anschluss an den Einsatz passierte das folgenschwere Missgeschick.
Hat jemand beobachtet, dass die Waffe gefunden oder aufgehoben wurde?
Wer hat in dem genannten Zeitraum ein Aufschlaggeräusch von Metall auf festem Untergrund wahrgenommen?
Wer hat eventuell beobachtet, dass jemand einen ähnlichen Gegenstand bei sich trug?
Hinweise werden unter 0341-96646666 entgegengenommen.
Eine sofort eingeleitete große Suchaktion führte nicht zum Erfolg. Etwa 30 Einsatzkräfte durchkämmten nach Bemerken des Verlustes mit Fährten-, Sprengstoff– und Waffenspürhunden die Umgebung. Auch eine ausgelobte Belohnung von 1000 Euro führte nicht zum Auffinden der Waffe. Lediglich die Munitionstasche mit den gefüllten Magazinen wurde von einem Leipziger gefunden und an die Polizei übergeben. Die aktive Suche nach der Waffe wurde nach etwa einer Woche eingestellt.
Inzwischen läuft laut Innenministerium ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz in Verbindung mit Fundunterschlagung. Der Beamte, der die Waffe verloren hat, muss zudem mit dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen. Gegen ihn laufen interne Ermittlungen. (mz)