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Raffinerie Schwedt Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet zu Treuhandlösung für russischen Staatskonzern Rosneft

Der Bund möchte die Kontrolle über zwei deutsche Töchter des russischen Staatskonzerns Rosneft zu übernehmen. Dagegen hat das russische Unternehmen geklagt. In letzter Instanz muss nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden.

Aktualisiert: 21.02.2023, 17:55
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Foto: IMAGO/Jürgen Held)

Leipzig/DPA - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig überprüft am Mittwoch (10.00 Uhr) die Entscheidung des Bundes, die Kontrolle über zwei deutsche Töchter des russischen Staatskonzerns Rosneft zu übernehmen. Geklagt haben das russische Unternehmen mit Sitz in Moskau und ein Ableger in Luxemburg. Sie halten die Anordnung einer Treuhandverwaltung für die Tochterfirmen Rosneft Deutschland GmbH und RN Refining & Marketing GmbH vom September 2022 für rechtswidrig.

Hintergrund ist der deutsche Verzicht auf russisches Rohöl nach dem russischen Angriff auf die Ukraine. Die Rosneft-Töchter sind Mehrheitseigner der wichtigen PCK-Raffinierie im brandenburgischen Schwedt. Sie importierten russisches Öl über die Druschba-Leitung und hatten nach Darstellung des Bundes kein Interesse, davon abzurücken. Zudem halten sie Anteile an weiteren Raffinerien in Deutschland. Der Bund begründete die Treuhandlösung mit Gefahren für die Versorgungssicherheit und für die Belieferung der PCK-Raffinerie.

Das Bundesverwaltungsgericht ist in dem Verfahren erste und letzte Instanz. Ob am Mittwoch bereits ein Urteil fällt, ist offen. (Aktenzeichen: BVerwG 8 A 2.22)