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Litauer-Prozess  Litauer-Prozess : Wer ist der Mörder von Ulf M.?

Von Thomas Steinberg 30.11.2017, 10:48

Dessau - Die letzten Plädoyers im Dessauer Litauer-Prozess sind gehalten. In der kommenden Woche, am Donnerstag, dürfte das Verfahren seinen vorläufigen Abschluss finden, dann wird nach rund 90 Verhandlungstagen das Urteil gesprochen. Jedoch könnten alle Prozessparteien versuchen, die Entscheidung vor dem Bundesgerichtshof anzufechten.

In dem Verfahren ging es um die Verschleppung, Beraubung und den Tod von Ulf M. Er hatte im Januar 2012 am Autobahnparkplatz Rosselquelle pausiert, war dort von fünf Litauern überfallen und in einen Wald bei Roßlau entführt worden. Man nahm im die EC-Karten ab, zog damit Bargeld und ging shoppen. M. wurde schwer misshandelt in seinem Transporter zurückgelassen und starb an den Folgen der Verletzungen.

Bei allen Unterschieden in den Plädoyers der Verteidigung, zeichneten sich zwei Gemeinsamkeiten ab: Die Anwälte betonten, dass sich gegenüber dem ersten Verfahren keine grundsätzlich neuen Erkenntnisse ergeben hätten. Und sie argumentierten, ihr jeweiliger Mandant sei der Tod Ulf M.’s nicht zuzurechnen. Einen Verurteilung wegen Raubes, Menschenraubes oder Körperverletzung mit Todesfolge komme nicht in Betracht, erst recht keine wegen Totschlags oder Mordes.

Eine solche ist nach einem – nicht bindenden – Hinweis des Gerichts ohnehin unwahrscheinlich.

Während in der vorigen Woche noch für einen Angeklagten Freispruch verlangt worden war, relativierte am Mittwoch ein weiterer Verteidiger dieses Plädoyer für die Unschuld von Evaldas J. Ohne dessen Rolle detailliert zu beschreiben, fordert Robert A. Funk für ihn eine angemessene Freiheitsstrafe.

Er erinnerte daran, dass sein Mandant nunmehr sechs Jahre in U-Haft sitze, sich dort einwandfrei aufgeführt habe und zugleich noch nie Verwandtenbesuch erhalten habe. Würde das Gericht bei ihm auf neun Jahre entscheiden, hätte J. schon zwei Drittel der Strafe verbüßt und gute Chancen, vorzeitig entlassen zu werden.

Strategisch ähnliche Ziele verfolgten die Verteidiger von Mindaugas und Laimonas L. Letztere vertraten nach eigener Aussage eine „Mindermeinung“, wie es im Juristendeutsch heißt, indem sie die Aussagen des Hauptbelastungszeugen nicht gelten lassen wollten. Alle anderen Anwälte hatten zwar den bereits verurteilten Mittäter Svajunas S. für unzuverlässig erklärt, sich bei Bedarf dennoch seiner Angaben bedient.

Zumindest in einer Hinsicht wird das Gericht den Argumenten der Verteidigung folgen: Was genau im Wald geschah, ist nicht aufgeklärt worden. Außer den Beteiligten weiß niemand, wann, von wem, warum und wie Ulf M. so schwer misshandelt wurde, dass er etliche Stunden später an einer Lungenfettembolie starb – ein Schicksal, dem er möglicherweise nicht entkommen wäre, wenn man ihn noch lebend gefunden hätte.

Die Frage ist, was die Kammer aus diesen Unsicherheiten macht und eben – wie Staatsanwalt und Nebenklage – den Tod Ulf M.’s doch einem oder mehreren Angeklagten zurechnen wird. (mz)