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Jugendlicher erblindet Jugendlicher erblindet: Mit Laser aufs Auge gezielt

Von Ilka Hillger 11.04.2019, 10:23
Weil er einen 17-Jährigen mit einem Laserpointer schwer verletzt hat, wird ein 20-Jähriger zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt.
Weil er einen 17-Jährigen mit einem Laserpointer schwer verletzt hat, wird ein 20-Jähriger zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt. Symbolfoto/CC0

Dessau/Zahna - Mit der Änderung des Schuldspruchs aber unter Beibehaltung des Strafmaßes ging am Dessauer Landgericht die Verhandlung gegen Dirk H. (alle Namen geändert) aus Jessen zu Ende. Der 20-Jährige musste sich in zweiter Instanz verantworten, nachdem die Nebenklage gegen das Urteil des Wittenberger Amtsgerichtes Berufung eingelegt hatte. Als ebenjener Nebenkläger trat Fabian R. auf.

Lange Zeit war er ein Freund des Angeklagten, doch die Silvesternacht 2016 änderte das Verhältnis zwischen den jungen Männern grundsätzlich. Dirk H. verletzte in jener Nacht seinen Freund mit einem in Deutschland nicht zugelassenen Laserpointer so stark am Auge, dass Fabian R. seitdem auf diesem Auge erblindet ist.

Wegen fahrlässiger Körperverletzung hatte das Wittenberger Amtsgericht den Angeklagten dafür zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt und ihn verwarnt.

Bei der Strafe ist es nun geblieben, aber das Urteil wurde von der 7. Strafkammer in schwere Körperverletzung umgewandelt. Das Gericht unter Vorsitz von Richter Thomas Knief folgte damit den Forderungen der Nebenklage und der Staatsanwaltschaft.

„Es hat alles darauf hingedeutet, dass der Angeklagte um die Gefährlichkeit des Lasers wusste“, stellte Rechtsanwalt Jakob Reiche, der Nebenkläger Fabian R. vertrat, in seinem Plädoyer fest. Er attestierte dem Angeklagten Vorsatz, denn dieser habe die Folgen billigend in Kauf genommen. „Der Angeklagte wollte diesen Nervenkitzel.“

Zunächst Laub angezündet

Das kristallisierte sich auch bei den Zeugenaussagen während der Beweisaufnahme in dieser Verhandlung heraus. Gegenüber den anderen vier Beteiligen auf dieser Silvesterfeier in einem Dorf bei Zahna hatte er mehrfach mit seinem leistungsstarken Laser geprahlt und dessen Fähigkeiten demonstriert.

Dirk H. zündete mit dem Gerät, das er über das Internet erworben hatte, Laub und Zigaretten an. Bei der Tat nahm er den Geschädigten später ins Visier und fügte dem 17-Jährigen die Verletzung zu, als er den Laserstrahl über dessen Körper und Kopf wandern ließ.

Dass die Körperverletzung schon am Anfang vorsätzlich gewesen sei, befand auch die Staatsanwältin. Schließlich habe Fabian R. eindringlich darum gebeten, mit diesen Spielereien aufzuhören. „Sie sind dann noch extra ins Gesicht gegangen“, sagte sie.

Die Verletzung sei für den Angeklagten nicht außerhalb des Erwartbaren gewesen, denn er habe um die Stärke des Laserstrahls gewusst. „Ich bin aber auch sicher, dass Sie das nicht wollten“, stellte die Staatsanwältin fest und forderte die Änderung des Schuldspruches in schwere Körperverletzung.

H.s Verteidiger Sven Schneider hielt hingegen das Urteil des Amtsgerichtes für maßvoll und richtig. „Niemand war damals davon ausgegangen, dass etwas passieren könnte“, meinte er.

Mit der zunächst erfundenen Geschichte eines Unbekannten, der aus dem Auto heraus den Geschädigten getroffen haben soll, hätte der Nebenkläger nach der Tat sogar versucht, den Angeklagten zu schützen. Eben dieser Umstand blieb für die Kammer unerklärlich, formulierte es Richter Knief in seiner Urteilsbegründung.

Allerdings habe die Verhandlung auch ein klares Bild davon gezeichnet, was in der Silvesternacht 2016 passiert war. Der Angeklagte habe die Wirkungen des Laserpointers demonstriert und dessen ungeachtet den Strahl auch auf seinen Freund gerichtet. Das Gericht stellte in diesem Fall einen bedingten Vorsatz fest, denn der Angeklagte habe nicht vorgehabt, den Geschädigten zu verletzen.

Zivilrechtsverfahren möglich

Im Übrigen, so der Richter, sei solch ein Verfahren ein untauglicher Versuch, um Schicksale finanziell auszugleichen. „Das eigentliche Abfinden mit solch einer Geschichte ist nicht durch finanzielle Erwägungen zu erlangen“, sagte er mit Blick auf mögliche weitere zivilrechtliche Ansprüche.

„Ich würde die Zeit zurückdrehen, wenn das möglich wäre. Es tut mir leid“, waren in dieser Verhandlung die letzten Worte des Angeklagten Dirk H., der nun mit schwerer Körperverletzung als Vorstrafe leben muss, während sein einst guter Freund auf einem Auge erblindet ist. (mz)