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Aus dem Gerichtssaal Gerichtsprozess: Frau aus Bad Schmiedeberg täuscht das Job-Center

Frau aus Bad Schmiedeberg zeigt ihr Arbeitsverhältnis und das damit veränderte Einkommen nicht an. Mit Folgen.

Von Andreas Behling 25.01.2022, 15:43
4.200 Euro muss die Frau jetzt zurückzahlen.
4.200 Euro muss die Frau jetzt zurückzahlen. Foto: PantherMedia / Tobias Kaltenbach

Dessau/Bad Schmiedeberg/MZ - Auf die Angeklagte aus einem Ortsteil von Bad Schmiedeberg kommt eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 4.200 Euro zu. Die 7. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau hielt sie für schuldig und verurteilte die 33-Jährige wegen Betruges in zwei Fällen. Damit scheiterte die gelernte Lageristin, die von Andrea Liebscher verteidigt wurde, mit der Berufung gegen eine Entscheidung des Amtsgerichtes Wittenberg vom 19. Mai 2021.

Rund 810 Euro Schaden

Die Vorsitzende Richterin Siegrun Baumgarten sprach in der Begründung des Urteils von einer „Täuschungshandlung mit bedingtem Vorsatz“. Zwei Mal sei die Frau nicht ihrer Pflicht nachgekommen, ihr Arbeitsverhältnis und damit ihr verändertes Einkommen beim Job-Center anzuzeigen. Neben ihrem Lohn bezog sie so zusätzlich Sozialleistungen. In einem Fall belief sich der Schaden auf 194,63 Euro, im anderen auf 616,81 Euro.

„Sie waren bereits mehrfach arbeitslos und wussten, wie Sie zu reagieren hatten“, fand die Vorsitzende. Gerade bei der ersten Betrugshandlung hätten die besonderen privaten Umstände - im Spätherbst 2018 bemerkte die Frau eine ungewollte Schwangerschaft und erlitt eine Fehlgeburt - noch nicht auf der Tagesordnung gestanden. Doch auch danach sei sie nicht derart angeschlagen gewesen, dass sie den Überblick verloren hätte.

Statt alles dem Selbstlauf zu überlassen, wäre es der Frau nämlich gut möglich gewesen, ihre zeitweilige Beschäftigung in einem Kemberger Unternehmen zumindest nachträglich anzuzeigen. Zumal sie nach ihrer Kündigung sofort einen Anwalt aufsuchte, um arbeitsrechtliche Schritte einzuleiten. „So ganz fernab von der Welt waren Sie nicht“, konstatierte Staatsanwältin Julia Legner angesichts des Vortrags der Verteidigerin, ihre Mandantin sei seinerzeit „nicht mehr Herrin der Sinne“ und „mental vollkommen abgemeldet“ gewesen.

Für die Angeklagte sei es an der Zeit, Fehler einzusehen und nicht immer auf die Tränendrüsen zu drücken, um damit die Probleme wegzuwischen, reagierte Legner auf das fast halbstündige Plädoyer. Ferner habe sich die Bad Schmiedebergerin „sehr gut im Griff gehabt“, als sie gleich am 2. Januar 2019 beim Job-Center anrief und sich nach dem Verbleib der Sozialleistung erkundigte. „Sie wussten genau, wann der Geldeingang erfolgt“, bekräftigte in der Urteilsbegründung Siegrun Baumgarten.

Im Rahmen der Erörterung der Vorstrafen wurde im Übrigen bekannt, dass die Verurteilung der Frau wegen der Verletzung des Postgeheimnisses und einer fahrlässigen Körperverletzung inzwischen rechtskräftig ist. Hierfür war ihr - das Oberlandesgericht Naumburg sah keine Rechtsfehler und verwarf die Revision als unbegründet - eine ins aktuelle Urteil einzubeziehende Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro auferlegt worden.

Pakete behalten

Als Mitarbeiterin eines Paketzustellers hatte die 33-Jährige zwischen Anfang Mai und Ende Oktober 2018 mehrere Sendungen mit Hilfe gefälschter Unterschriften auf den Ablieferungsnachweisen in ihren Besitz gebracht. Zu den sechs Geschädigten, die vergeblich auf ihre Bestellungen warteten, gehörten Kunden im Oranienbaum-Wörlitzer Ortsteil Vockerode und in Kemberg.

Zudem hatte ein nicht angeleinter Hund, welcher der Angeklagten gehörte, einen Radfahrer in Coswig angefallen und diesen zwei Mal in die linke Wade gebissen. Der Wundheilungsprozess verlief kompliziert und erforderte einen fast zehntägigen stationären Aufenthalt, an den sich eine vierwöchige ambulante Betreuung anschloss.