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Geflügelpest Kreis WittenbergGeflügelpest Kreis Wittenberg: Wegen Geflügelpest in Anhalt-Bitterfeld müssen Tiere im Stall bleiben

Von Ute Otto 12.01.2017, 06:00
Hühner im Stall
Hühner im Stall dpa

Jessen/Wittenberg - Eine Lockerung oder gar Aufhebung der Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Wittenberg wegen der Vogelgrippe ist derzeit noch nicht absehbar. Das erklärte Kreissprecher Ronald Gauert auf Anfrage der MZ.

Das Auftreten der Vogelgrippe im Nachbarkreis Anhalt-Bitterfeld zeige, dass das Problem noch akut ist. Bei einem verendeten Schwan im Köthener Tierpark war der für Geflügel gefährliche H5N8-Erreger nachgewiesen worden, woraufhin weitere 130 Tiere, die sich dort am Teich aufhielten, getötet wurden.

„Wir müssen auch bedenken, dass der Landkreis Wittenberg durch die Auenlandschaft Einfluggebiet für Wildvögel ist“, erklärt Gauert das Festhalten an der Verordnung, die das Veterinäramt der Kreisverwaltung Mitte November zunächst für das Territorium in Flussnähe und am 24. November dann für den gesamten Kreis bindend erlassen hatte. Auch über die Aufhebung entscheiden letztlich die Behörden in den Kreisen und kreisfreien Städten.

Die Geflügelpest, oder wie sie in der Fachsprache heißt, aviäre Influenza, wird von Tier zu Tier über Kot oder verseuchtes Wasser, in begrenzten Räumen aber auch über Luft verbreitet. Weil Erreger auch über Schuhe, Fahrzeuge oder Verpackungsmaterial in geschlossene Ställe gelangen können, müssen die Halter Vorsorge zum Beispiel mit Seuchenschutzmatten treffen.

Sperrzone ist derzeit ein Teil der Großen Kreisstadt Torgau. Diese betrifft die Gemeinden Beilrode, Arzberg, Belgern, Schildau, Mokrehna, Dreiheide und Elsnig. Für Sperrbezirke gelten strenge Regeln. So dürfen für einen bestimmten Zeitraum etwa Zuchtgeflügel und Bruteier nicht aus der Zone hinaus gebracht werden, Schlachtgeflügel und Eier nur nach besonderer Genehmigung. Geflügelhalter müssen mit verstärkten Kontrollen rechnen. Das gilt vorerst bis 26. Januar.

In der Beobachtungszone gilt Jagdverbot für Wildvögel und Leinenzwang für Hunde. Halter müssen dafür Sorge tragen, dass Hunde und Katzen von der Ufernähe der Gewässer fern gehalten werden, erst recht von verendeten Wildvögeln. Wer solche findet, auch außerhalb der Sperrkreise, muss das zuständige Veterinäramt informieren. In Wittenberg ist das über 03491/47 90, außerhalb der Dienstzeiten auch über die Einsatzleitstelle 19222 möglich.

Stubenarrest für Legehennen

Stubenarrest haben somit auch weiterhin die rund 16.000 Legehennen des Bio-Heidehofs Mark Zwuschen. Für die Tiere sei das aber kein Problem, erklärt Inhaberin Doris Stecher, ebenso wenig schmälere es die Erträge. „Die Hühner haben in den Ställen genügend Platz. Sie haben dort auch genügend künstliches Licht.“

Auch den Bio-Status der Mark Zwuschener Eier beeinträchtige das nicht. „Die Hühner bekommen nach wie vor zertifiziertes Bio-Futter.“ Freiland sei für das Bio-Siegel keine Voraussetzung.

Wer immer derzeit der Chefin des Familienbetriebes und den Mitarbeitern das Beste für 2017 wünscht, verbindet das mit dem Wunsch, dass das Unternehmen gut durch diese Zeit kommt und von Szenarien wie jüngst im Salzlandkreis, wo 33.000 Hühner einer Farm getötet werden mussten, verschont bleibt.

Infizierte Schwäne gestorben

An der östlichen Grenze ist die Vogelgrippe dem Kreis Wittenberg noch näher gekommen. In Torgau sind zum Jahreswechsel am Großen Teich ebenfalls verendete Schwäne gefunden worden, die nachweislich infiziert waren.

Die Veterinärbehörde des Kreises Nordsachsen hat einen Sperrbezirk verordnet, der sich auf einen Radius von etwa drei Kilometer vom Fundort erstreckt. Dazu kommt nochmals ein sieben Kilometer breiter Umkreis, der als Beobachtungszone gilt. Diese reicht bei Dautzschen unmittelbar an die Kreisgrenze heran.

„Würde der Radius die Landesgrenze überschreiten, müsste das auf dem Dienstweg über die zuständigen Landesministerien dem Landkreis mitgeteilt werden“, erklärt Thomas Möller, Amtstierarzt für den Landkreis Wittenberg. „Dann würden wir natürlich die Schutzzone einrichten.“

Doch auch ohne Verordnung kann jeder zum Seuchenschutz beitragen, etwa indem Hunde und Katzen möglichst von Uferzonen und von Stallungen fern gehalten werden. Allen Geflügelhaltern wird empfohlen, für den eigenen Stall separates Schuhwerk zu benutzen oder die Schuhe vor Betreten zu desinfizieren. (mz)