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Gerichtsprozess in Dessau Frau in Bad Schmiedeberg angezündet: Prozess startet ohne Beobachter

Ein 32-jähriger Mann soll eine Frau auf dem Friedhof in Pretzsch angezündet haben. Verhandelt wird über seine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung.

Von Julius Jasper Topp Aktualisiert: 18.01.2022, 10:42
Justizzentrum in Dessau
Justizzentrum in Dessau Foto: Ruttke

Dessau/Bad Schmiedeberg/MZ - Am Montag hat vor dem Landgericht Dessau der Prozess gegen einen 32-jährigen Mann begonnen, der im Juli zwei Frauen auf dem Friedhof im Bad Schmiedeberger Ortsteil Pretzsch angegriffen und eine der beiden angezündet und schwer verletzt haben soll. Die vorsitzende Richterin Uda Schmidt schloss zum Prozessauftakt die Öffentlichkeit vom Verfahren aus. Juristische Grundlage hierfür sei, dass es in diesem so genannten Sicherungsverfahren nicht um eine Haftstrafe für den Angeklagten, sondern um die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gehe. In einer solchen Einrichtung befindet sich der Angeklagte derzeit vorläufig. Verhandelt werden soll in den kommenden Tagen nun darüber, ob er dauerhaft in einer Anstalt untergebracht werden soll.

Dem Mann aus Bad Schmiedeberg, der zum Prozessauftakt angab, dass er nicht sicher sei, ob seine Wohnung dort noch bestehe, wird heimtückischer Mord vorgeworfen. Laut Staatsanwaltschaft soll er den Angriff am 21. Juli auf dem Pretzscher Friedhof in einem „Zustand krankheitsbedingter Schuldunfähigkeit“ begangen haben.

Der damals 31-Jährige hatte sich laut damaligem Polizeibericht zwei ihm unbekannten Frauen genähert und sie dann attackiert. Erst rannte er die 93-jährige Mutter in ihrem Rollstuhl um, dann übergoss er die 68-jährige Tochter mit einer brennbaren Flüssigkeit und zündete sie an. Ein Mann, der unweit davon mit Grabpflege beschäftigt war, sah das Geschehen, kam mit einer Gießkanne zu Hilfe und löschte das Opfer, das sich am Boden wälzte, um die Flammen zu ersticken. Die Frau erlitt lebensgefährliche Verletzungen und musste mit einem Rettungshubschrauber in eine Spezialklinik gebracht werden. Der Angeklagte verließ das Gelände ohne Eile und konnte später verhaftet werden. Das Opfer tritt als Nebenklägerin auf.

Am ersten Prozesstag sollten das Opfer sowie der Ersthelfer aussagen. Außerdem sind zwei Gutachter hinzugezogen worden. Für den Prozess sind vier weitere Verhandlungstage angesetzt worden.