Eklige Attacke in Zahna-Elster Eklige Attacke in Zahna-Elster: Angespuckt und mit Corona gedroht?

Zahna-Elster - Die Polizei musste am vergangenen Samstag zu einem Nachbarschaftsstreit in Zahna-Elster ausrücken. Dort liegen zwei Familien offenbar bereits seit längerer Zeit im Clinch. Die Auseinandersetzung gipfelte schließlich darin, dass eine 29-Jährige ihrem 61-jährigen Nachbarn ins Gesicht gespuckt haben soll. Der Mann stellte daraufhin Strafanzeige. Die Polizei ermittelt nun wegen einfacher Körperverletzung.
Nach MZ-Informationen soll bei dem Streit mit angeblicher Spuck-Attacke auch das Wort „Corona“ gefallen sein. Das will die Polizeiinspektion in Dessau nicht direkt bestätigen, aber auch nicht dementieren. Die Ermittlungen dazu liefen noch, hieß es.
Anspucken kann als Körperverletzung gewertet werden
Anspucken erfüllt nach Auskunft der Polizei auch in Corona-Zeiten eigentlich nur den Straftatbestand einer Beleidigung. Anders verhalte es sich aber, wenn der Geschädigte danach körperliche Folgen verspüre - dafür reiche etwa ein Ekelgefühl oder gar Brechreiz. Dann gilt dieses - wie im vorliegenden Fall - als Anfangsverdacht für einfache Körperverletzung.
Sollte tatsächlich jemand mit Corona oder einer anderen Krankheit infiziert sein, um seinen Zustand wissen und einen anderen vorsätzlich anspucken, ermittle die Polizei gar wegen versuchter schwerer Körperverletzung, teilte ein Polizeisprecher mit. Vergehen dieser Art werden meist mit einer Geldstrafe geahndet. (mz)