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Corona und der Sport Corona und der Sport: Individualisten können aufatmen

Von Tobias Grosse 08.11.2020, 09:45
Tennis darf grundsätzlich unter Einhaltung der Hygieneregeln gespielt werden.
Tennis darf grundsätzlich unter Einhaltung der Hygieneregeln gespielt werden. imago/sven simon

Wittenberg - Individualsportler in Sachsen-Anhalt können aufatmen: Nachdem die zweite Änderung zur achten Corona-Eindämmungsverordnung etwas Verwirrung bei Sportarten wie Tennis, Schwimmen, Turnen, Leichtathletik oder Reiten auslöste, folgt das Sportministerium nun einer Argumentation des Landessportbundes (LSB).

Darin wird klargestellt, dass der Trainings- und Wettkampfbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen erlaubt ist, wenn es sich um Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand handelt. Damit ist die Ausübung der zum Beispiel oben genannten Sportarten möglich.

Betreiberfreigabe ist nötig

Nach der Veröffentlichung der neuen Corona-Verordnung hatten einige Landkreise und kreisfreien Städte zuletzt sämtliche Sportanlagen für alle Sportarten geschlossen. In der offiziellen Verlautbarung des Ministeriums für Inneres und Sport vom 3. November wird nun aber mitgeteilt, dass der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen Sportanlagen sowie Schwimmbädern erlaubt ist, wenn es sich um Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand handelt und wenn die aufgeführten Einschränkungen - Mindestabstand, Hygienekonzepts, keine Zuschauer - eingehalten werden und die Freigabe des Betreibers der Sportstätten vorliegt.

Wenn auf Freiluftsportanlagen, in Sporthallen oder in privaten Sportanlagen eine räumliche Trennung des Sporttreibens gewährleistet werden kann, zum Beispiel durch abtrennbare Mehr-Felder-Sporthalle, ist auch das gleichzeitige Training von mehreren Personen, jeweils allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand möglich. Gruppentraining und Wettkampfbetrieb mit mehr als zwei Sportlern bleibt im Sinne der von

der Verordnung angestrebten Kontaktminimierung allerdings unzulässig. Auch der Sportbetrieb in den Mannschaftssportarten bleibt aus diesem Grund untersagt.

Verband setzt dennoch aus

Trotz der grundsätzlichen Öffnung der Anlagen, wird der Tennisverband Sachsen-Anhalt zum Beispiel den Wettkampfbetrieb - Winterrunde 2020/2021 und Turniere - im November dennoch aussetzen. „Insbesondere wäre zwar der Wettkampfbetrieb möglich, aber nur als Einzel und unter erschwerten Zugangsvoraussetzungen zur Tennisanlage“, heißt es auf der Internetseite des Verbandes. (mz)