Augustinuswerk und Corona-Pandemie Augustinuswerk und Corona-Pandemie: Produktion wird eingeschränkt

Jessen/Wittenberg - Auch das vorrangig für Menschen mit Behinderung tätige christliche Augustinuswerk hat seinen Alltag in der Corona-Pandemie weitgehend umgestalten müssen: Besuchsverbot für alle in allen Einrichtungen. Notbetreuung in den Kindertagesstätten, Tagespflege und Frühförderung sind ganz geschlossen. Und in den Werkstätten haben die Betreuer übernommen. Dieser „Notbetrieb“, um Aufträge abzuarbeiten, wie es auf der Homepage heißt, gilt freilich nur für jene Bereiche, in denen überhaupt noch produziert wird. Das sind laut Geschäftsführer Matthias Monecke allen voran Fensterbau, Großküche und Werbeagentur.
Allesamt Risikogruppe
Mehr als 400 Menschen beschäftigt das Augustinuswerk in seinen Behindertenwerkstätten in Wittenberg und Umgebung, darunter auch in der Werkstatt in Jessen. Behinderte gelten allerdings im Hinblick auf Corona per se zur Risikogruppe und haben daher in diesen Wochen sämtlich keinen Zugang zu ihrem Arbeitsplatz, es gilt für alle derartigen Einrichtungen im Bundesgebiet ein sogenanntes Betretungsverbot.
Ausnahmen bestätigen lediglich die Regel und treffen Monecke zufolge auf die behinderten Beschäftigten des Augustinuswerks auch nicht zu: Alle Betroffenen befänden sich nun auch tagsüber, also während ihrer eigentlichen Arbeitszeit, in ihren Familien.
So weit, so gut, könnte man jetzt vielleicht sagen, aber gut ist hier natürlich gar nichts - jedenfalls nicht, wenn man die Angelegenheit unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachtet: Etwa eine halbe Million Euro Umsatz erwirtschaften die Behindertenwerkstätten des Augustinuswerks in normalen Monaten, berichtet Monecke, jetzt sehe man sich mit drastischen Umsatzeinbrüchen konfrontiert.
Was aber tun? Den zwangsläufig untätigen Behinderten den Lohn streichen? Das, sagt der Geschäftsführer, wolle das Augustinuswerk nicht. Es gebe in dieser Frage zwei „unterschiedliche Rechtsauffassungen“, räumt Monecke ein, darunter eben auch die, die Lohnzahlungen einfach einzustellen. Das Problem sei und bleibe derzeit freilich dies: Als nicht gewinnorientierter Betrieb kann das Augustinuswerk nicht darauf hoffen, unter den finanziellen Schutzschirm zu schlüpfen, den Bund und Länder für kleine und große Unternehmen und zuletzt auch die vielen Mittelständler gespannt haben.
Er vermisse eine Aussage der Politik dazu, wie mit den Verlusten in den Behindertenwerkstätten umgegangen werden soll, sagt Monecke und fordert damit eine „schnellstmögliche Regelung“ seitens des in dieser Frage zuständigen Landes. „Ich will nicht den Behinderten die Löhne kürzen“ - die erhalten üblicherweise - gesetzlich vorgeschrieben - 70 Prozent des erwirtschafteten Betrags als Lohn. Was aber sind, 70 Prozent von - schlimmstenfalls - null?
Wie geht es weiter?
Noch wird der Lohn wie gesagt gezahlt und so solle es auch weiterhin sein, doch „unbegrenzt“, sagt Matthias Monecke, „können wir nicht durchhalten“. Zumal, und diese Unsicherheit betrifft ja die Gesellschaft als Ganzes, auch nach der Aufhebung der coronabedingten Einschränkungen nicht sofort wieder mit einem Schlag zur Tagesordnung übergegangen werden kann. Werden die Kunden dann noch da sein?
Arbeit für den Schutz
Neben den genannten Schließungen und Kontaktverboten sieht sich das Augustinuswerk auch materiell „momentan gewappnet“ gegen die Corona-Gefahr. Man verfüge über Desinfektionsmittel und habe auch Schutzkleidung vorrätig, es „reicht für zwei Wochen“, so Geschäftsführer Monecke; zudem würden derzeit auch selbst Masken genäht. „Wir kämpfen täglich um die Ausstattung“, räumte er ein, dass der Schutz auch im Augustinuswerk kein Selbstläufer ist. Ausdrücklich dankte Monecke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Selbst von Corona betroffen ist das Augustinuswerk eigenen Angaben zufolge nicht (Stand Mittwoch). (mz)