1. MZ.de
  2. >
  3. Mitteldeutschland
  4. >
  5. Landkreis Mansfeld-Südharz
  6. >
  7. Zahlungspflichtige Eltern: Zahlungspflichtige Eltern: Mansfeld-Südharz will Unterhalt eintreiben

Zahlungspflichtige Eltern Zahlungspflichtige Eltern: Mansfeld-Südharz will Unterhalt eintreiben

Von Grit Pommer 26.02.2019, 14:23

Sangerhausen/Hettstedt/Eisleben - Beim Eintreiben von Unterhaltsvorschüssen bei zahlungspflichtigen Elternteilen ist der Landkreis Mansfeld-Südharz kaum erfolgreicher als die Behörden im Landes- und Bundesdurchschnitt. Das zumindest sagen die Zahlen aus, die der Landkreis jetzt auf Anfrage der Mitteldeutschen Zeitung vorgelegt hat.

Während im Bundesdurchschnitt im vergangenen Jahr 13 Prozent des vorgeschossenen Geldes von den eigentlich Unterhaltspflichtigen zurückgeholt werden konnte, waren es hier im Landkreis 13,6 Prozent.

Quote deutlich eingebrochen

Auch in Mansfeld-Südharz ist nach dem Inkrafttreten des neuen Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) Mitte 2017 die Quote deutlich nach unten gesackt. In den vergangenen Jahren hatte man meist rund ein Viertel des gezahlten Geldes wieder eintreiben können.

Mit dem Unterhaltsvorschuss springt der Staat für Trennungskinder ein, wenn ein Elternteil keinen Unterhalt zahlt. Bis Mitte 2017 passierte das aber nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres und für insgesamt höchstens sechs Jahre. Nach dem geänderten Gesetz gibt es nun je nach Lebensalter 160 bis 282 Euro im Monat, bis das Kind 18 ist.

Staat springt für säumige Eltern ein

Damit haben deutlich mehr Kinder Anspruch auf die Unterstützung. In Mansfeld-Südharz hat der Staat im vergangenen Jahr in fast 1.800 Fällen Unterhaltsvorschuss gezahlt - vor der Gesetzesänderung waren es knapp 900 gewesen.

Die ausgezahlte Gesamtsumme hat sich mehr als verdoppelt - von 1,9 auf 4,5 Millionen Euro im Jahr. Nachdem das neue Gesetz in Kraft getreten war, wurde das Jugendamt des Kreises von einer wahren Antragsflut überrollt. Dazu kommt, dass der Gesetzgeber für Kinder ab zwölf Jahre ein komplizierteres Prüfverfahren vorsieht.

Behörden sind überlastet

Hier gibt es den Vorschuss nur dann, wenn das Kind nicht in einem Hartz-IV-Haushalt lebt oder wenn die Zahlung Hartz IV verhindern kann. Und sobald sich etwas an der Einkommenssituation ändert, muss neu geprüft werden. Obwohl sich beim Landkreis jetzt elf statt der früher acht Bearbeiter um den Unterhaltsvorschuss kümmern, hatten sie zunächst vor allem damit zu tun, den Berg neuer Anträge abzuarbeiten. Entsprechend weniger Zeit blieb für das Wiedereintreiben des Geldes von den zahlungspflichtigen Elternteilen.

Der Anspruch verfällt damit aber nicht, sagt Uwe Gajowksi, Pressesprecher des Landkreises. Er verweist zudem darauf, dass der Gesetzgeber von Unterhaltspflichtigen intensive Bemühungen erwartet, genügend Einkommen zu erzielen. So könne man von ihnen monatlich bis zu 30 Bewerbungen, auch bundesweit, fordern. Nebenjobs und Überstunden zählten ebenso zu den zumutbaren Maßnahmen.

Oft nutzten Unterhaltsschuldner aber auch die Privatinsolvenz, um alte Zahlungsverpflichtungen loszuwerden. (mz)