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Umwelt Welche Ausnahmen vom Verbrennverbot in Mansfeld-Südharz möglich sind

Kleingärtner haben ab Januar 2022 mehr Möglichkeiten, ihre Gartenabfälle zu verbrennen. Allerdings gibt es genaue Vorgaben.

Von Joel Stubert 18.12.2021, 08:00
Ab 1. Januar 2022 gelten mehr Ausnahmen vom Verbrennverbot im Landkreis.
Ab 1. Januar 2022 gelten mehr Ausnahmen vom Verbrennverbot im Landkreis. Foto: Thomas Klitzsch

Sangerhausen/MZ - Kurz vor Weihnachten steht nun auch definitiv fest, wie das Verbrennen von Gartenabfällen im nächsten Jahr im Landkreis geregelt werden soll. Grundsätzlich bleibt das Verbrennen also verboten, jedoch hat sich der Kreis derjenigen vergrößert, die aufgrund von Ausnahmeregelungen nun doch verbrennen dürfen. „Ab Januar haben die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises nun die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zum Verbrennen von nichtkompostierbaren pflanzlichen Gartenabfällen unbefristet bis auf Widerruf beim Landkreis zu beantragen“, sagte Landrat André Schröder (CDU).