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Vogelgrippe H5N8 Vogelgrippe H5N8: Keine Stallpflicht für Tauben

Von Helga Koch 30.11.2016, 10:00
Tauben sind von der Stallpflicht nicht betroffen
Tauben sind von der Stallpflicht nicht betroffen dpa

Sangerhausen - Trotz der Allgemeinverfügung, wonach Geflügel im Landkreis Mansfeld-Südharz zurzeit nur in geschlossenen Ställen oder speziell gesicherten Volieren gehalten werden darf, gilt für Tauben eine Ausnahme. „Im Rahmen der aktuell angeordneten Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest sind Tauben nicht vom Aufstallungsgebot betroffen“, sagte Sprecher Uwe Gajowski von der Kreisverwaltung auf Anfrage.

Geflügelausstellungen und -märkte sind im Landkreis weiterhin verboten

Geflügelausstellungen, -märkte oder ähnliche Veranstaltungen bleiben jedoch laut Allgemeinverfügung weiter verboten, und das gilt gleichermaßen für Tauben. Laut Bundesärztekammer können Tauben zwar ebenfalls am Virus erkranken, scheiden aber selbst nur wenige Viren aus.

Das Friedrich-Löffler-Institut hatte bereits nach den ersten Fällen von Vogelgrippe in Deutschland das Risiko als hoch eingestuft, das Influenza-Virus H5N8 könnte durch Wildvögel in Hausgeflügelbestände eingeschleppt werden.

Vogelgrippe-Virus bereits in mehreren Bundesländern nachgewiesen

Inzwischen wurde dieses Virus in mehreren Bundesländern sowohl in etlichen großen Nutzbeständen als auch bei mehr als 200 verendeten Wildvögeln nachgewiesen. Vor einer Woche wurden die ersten Fälle in Sachsen-Anhalt bekannt; so waren in den Landkreisen Harz und Jerichower Land Subtypen des Vogelgrippe-Virus festgestellt worden. (mz)