Verspätete Rechnungsstellung Verspätete Rechnungsstellung im Südharz: Ratsmitglieder sehen Akten ein
Südharz - Zwei Mitglieder des Südharz-Gemeinderates werden an diesem Freitag erstmals Unterlagen der Gemeindeverwaltung einsehen, die in den zurückliegenden Jahren im Bereich Friedhofswesen erstellt wurden.
Hintergrund der eher unüblichen Angelegenheit: Die Verwaltung hat offenbar Rechnungen für den Erwerb von Grabstellen oder das Einebnen von Gräbern teilweise erst sehr spät gestellt. Möglicherweise könnten sogar Fälle inzwischen verjährt sein, weil die Frist von vier Jahren überschritten worden ist.
Außenstände in Höhe von 60.000 Euro?
Die Verwaltung hatte im Oktober und November zahlreiche Gebührenbescheide an Hinterbliebene verschickt, obwohl die Sterbefälle teils bis zu vier Jahre zurücklagen. Das hatte die stellvertretende Bürgermeisterin und Hauptamtsleiterin Anja Wöbken bestätigt, es habe sich um „einen ganzen Schwung“ gehandelt. Der Sachbereich Friedhofs- und Bestattungswesen gehört zum Hauptamt. Wöbken hatte versichert, die Verwaltung habe Vorkehrungen getroffen, damit sich so etwas nicht wiederhole.
Ob es im Herbst tatsächlich um Außenstände von insgesamt 60.000 Euro ging, wonach sich Hagen Schwach (Bürgerliche Mitte Südharz) in einer Ratssitzung erkundigen wollte, bestätigte Wöbken jedoch nicht. Schwach hatte in der Sitzung eine schriftliche Auskunft der Verwaltung erbeten, diese aber nicht bekommen. Daraufhin erklärte er sich mit Jens Lange (AfD) und per Ratsbeschluss bereit, die Unterlagen anzusehen.
Preissprung fürs Einebnen
Dass die Gemeinde im Bereich Friedhofswesen zu wenig Gebühren eingenommen hatte, war erst aufgefallen, als die neuen Friedhofsgebühren im Herbst kalkuliert werden sollten und teils erheblich höher ausfielen als bisher. Denn üblicherweise sind Gebühren nach spätestens drei Jahren neu zu kalkulieren, so besagt es das Kommunalabgabengesetz von Sachen-Anhalt. Die vorherige, alte Südharz-Satzung galt jedoch doppelt so lang, ab 2015 bis einschließlich 2020. Die neue Satzung ist zu Beginn dieses Jahres in Kraft getreten. Sie hat allerdings auch für einiges Entsetzen gesorgt.
Der Erwerb einer Einzelgrabstätte kostet nun rund 805 Euro (bisher rund 716 Euro), eine Doppelgrabstätte 1.618 Euro (1.437 Euro). Für eine Kindergrabstätte sind 799 Euro (713 Euro) zu zahlen. Urnengrabstätten und Rasengräber kosten je knapp 477 Euro, (426 und 469 Euro), anonyme Grabstätten 474 Euro (451 Euro). Die Nutzung der Trauerhallen und die Bearbeitungsgebühren verteuern sich ebenfalls. Am stärksten steigen die Kosten für das Einebnen von Gräbern: Bei Erdgräbern von 92 auf 198 Euro, bei Urnen- und Kindergräbern von 73 auf 130 Euro und bei mehrstelligen Erdgräbern von 130 auf 454 Euro. (mz)