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Tourismus in Stolberg Tourismus in Stolberg: Strengere Regeln für die Kurtaxe

Von Helga Koch 26.04.2017, 08:00
Die Stadt Stolberg ist ein anerkannter Luftkurort.
Die Stadt Stolberg ist ein anerkannter Luftkurort. Archiv/Schumann

Stolberg - Mit ihrer Veröffentlichung tritt in der Gemeinde Südharz eine neue Satzung zur Erhebung der Kurtaxe in Kraft. Sie gilt für den Luftkurort Stolberg und ist vom Gemeinderat einstimmig beschlossen worden.

Einige Hotels verweigerten sich bisher Belegungsnachweis zu übergeben

Wie die stellvertretende Bürgermeisterin Anja Wöbken sagt, gibt es eine wesentliche Änderung im Vergleich zur bisherigen Satzung, die seit 2013 gilt. Sie betrifft die Pflichten der Vermieter zur Abrechnung der Kurtaxe: Zukünftig sollen alle Hotels mit der monatlichen Abgabe der Kurtax-Vordrucke auch einen Belegungsnachweis abgeben.

„Bisher hat das bei den Hotels Schindelbruch und Freiwerk hervorragend geklappt“, sagt Wöbken. Die anderen Hotels, heißt es zur Begründung des Satzungsbeschlusses, verweigerten sich. Welche Einnahmen dadurch ausgeblieben sind, ist nicht bekannt.

Angelika Strojek, die bisherige Leiterin des Kommunalen Eigenbetriebs Südharz, hat die alte Satzung überarbeitet und mehrere redaktionelle Änderungen eingefügt. Berücksichtigt wird, dass der Eigenbetrieb zum Jahreswechsel aufgelöst worden ist und dass sich die Tourist-Information nun in der Niedergasse 17 befindet. Dort muss die Kurtaxe künftig abgerechnet werden, samt Belegungsnachweis.

Dass in Stolberg überhaupt eine Kurtaxe erhoben werden kann, beruht auf der Anerkennung als Luftkurort. Die gab es - nach 1949 - erst wieder ab dem Jahr 2002. „Voriges Jahr“, sagt Tourismus-Chefin Claudia Hacker, „hatten wir 70.200 Übernachtungen, für die Kurtaxe gezahlt worden ist, und haben rund 118.000 Euro aus der Kurtaxe eingenommen.“ Das Geld, das Gäste je nach Anzahl der Übernachtungen zahlen, soll einen Teil des Aufwands der Gemeinde für ihre touristischen Einrichtungen decken.

Ein Teil des Geldes wird für Harzer Urlaubsticket abgeführt

Außerdem wird ein Teil des Geldes als Beitrag zum Harzer Urlaubsticket an die Harz AG abgeführt. Denn jeder Gast, der Kurtaxe zahlt, erhält das Stolberger Urlaubsticket-Heft. Damit kann er Rabatte in Anspruch nehmen und den Linienverkehr der Harzer Verkehrsbetriebe unentgeltlich nutzen. „Das Heft wird sehr gut genutzt“, sagt Hacker. „15.000 Hefte waren voriges Jahr im Umlauf.“

Laut Satzung sind alle Gastgeber in Stolberg, die Personen beherbergen, verpflichtet, dies der Tourist-Information mitzuteilen und von den Gästen die Kurtaxe einzuziehen. Das gilt aber beispielsweise nicht für Kinder, die unter sechs Jahre alt oder Teilnehmer eine Jugendfreizeit sind, für Lehrgangsteilnehmer oder Tagesgäste. Erwachsene zahlen täglich zwei Euro pro Person, für Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs werden 1,30 Euro pro Tag fällig, beides einschließlich Mehrwertsteuer. (mz)