Neue Mindestgrößen festgelegt Sachsen-Anhalt legt neue Mindestgrößen von Schulen fest
Eisleben/Hettstedt/Sangerhausen - Die Gesetzgebung des Landes ändert sich. Deshalb muss nun der Landkreis die Schulentwicklung neu planen. Darüber informierte Amtsleiterin Christin Hachmeister-Hübner in der jüngsten Sitzung des Schulausschusses. Die neue Verordnung des Landes soll zum Schuljahr 2022/23 in Kraft treten und hat das Ziel, alle Schulstandorte langfristig zu sichern. Laut Hachmeister-Hübner ändert sich unter anderem die Anfangsklassenverordnung. Und auch die Mindestgrößen der Schulen wurden neu festgelegt. Möglich sind auch Grundschulverbünde.
Allerdings habe das noch keine Kommune im Landkreis in Erwägung gezogen, so die Amtsleiterin. Damit reagiere man auf sinkende Schülerzahlen und wolle die Schulwege nicht noch verlängern. So sind laut der neuen Verordnung 15 Schüler erforderlich, um eine Anfangsklasse in einer Grundschule zu bilden, 40 für einen neuen Jahrgang einer Sekundarschule und 75 für einen neuen Jahrgang im Gymnasium. Insgesamt 60 Schüler seien die Mindestgröße für eine Grundschule, 240 für eine Sekundarschule und 650 für ein Gymnasium.
Aktuell lernen 4.208 Grundschüler an öffentlichen und privaten Schulen im Landkreis, 3.569 Schüler an öffentlichen Sekundarschulen sowie 20 an einer privaten Schule. 2.309 Schüler besuchen die drei Gymnasien in Mansfeld-Südharz, bei dem auch der kleinste der Standorte, dem Humboldt-Gymnasium in Hettstedt, eine Bestandsgarantie habe, führt die Amtsleiterin weiter aus. Zudem würden aktuell 500 Vollzeitschüler an den berufsbildenden Schulen lernen. Zu guter Letzt besuchen 764 Schüler eines der öffentlichen beziehungsweise privaten Förderzentren im Landkreis. (mz)