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Aufdeckung von Ungereimtheiten Mansfeld-Südharz: Arbeitsamt prüft Anträge auf Kurzarbeit wegen Corona

Von Grit Pommer 15.09.2020, 08:30

Sangerhausen/Eisleben/Hettstedt - Für viele Betriebe ist sie in der Coronakrise der rettende Anker - die Möglichkeit, bei drastisch einbrechendem Geschäft für die Mitarbeiter Kurzarbeit zu beantragen. Im Landkreis Mansfeld-Südharz hatten Arbeitgeber bis Ende August bei der Arbeitsagentur Sangerhausen 1.447-mal Kurzarbeit angezeigt. Davon betroffen waren 15.429 Beschäftigte, teilte die Agentur in ihrem jüngsten Arbeitsmarktbericht mit. Die allermeisten Anzeigen seien gleich im April eingegangen - es waren 973 für 7.723 Beschäftigte. Im August seien sechs Anzeigen für 79 Personen neu eingegangen.

Inzwischen lägen auch die ersten Hochrechnungen für die tatsächlich geleistete Kurzarbeit vor, heißt es aus der Agentur. So hätten im März in Mansfeld-Südharz 2.528 Arbeitnehmer in 575 Betrieben kurzgearbeitet und dafür einen finanziellen Ausgleich von der Agentur bekommen. Im April seien es dann schon 8.138 in 1.083 Betrieben gewesen.

Kurzarbeitergeld nur vorläufig bewillig

Was aber, wenn Arbeitgeber sich das Kurzarbeitergeld auszahlen lassen, obwohl sich die Auftragslage gar nicht verschlechtert hat? Solche Fälle von Leistungsmissbrauch könne man erst bei der Abrechnung nach Abschluss des Monats überprüfen, sagt Uta Mayer, Pressesprecherin der Arbeitsagentur Sangerhausen. Grundsätzlich werde Kurzarbeitergeld nur unter Vorbehalt dieser Prüfung bewilligt und vorläufig ausgezahlt.

Die Monatsabrechnungen würden in einem ersten Schritt auf Plausibilität und mögliche Unregelmäßigkeiten geprüft. Dabei hätten sich zwar in einigen Fällen schon Ungereimtheiten gezeigt. Das könnte aber auch daran liegen, dass in der Corona-Krise viele Betriebe von Kurzarbeit betroffen sind, die das Instrument zuvor noch nie genutzt haben. „Dann kommt es zu unvollständigen oder fehlerhaften Angaben, ohne dass ein vorsätzlicher Missbrauch vorliegen würde“, sagt Mayer.

Arbeitsamt prüft stichprobenartig die Auftragsbücher

Die große Abschlussprüfung kommt, wenn die Kurzarbeit beendet ist. Dabei würden noch mal genau alle eingereichten Belege geprüft. „Das dauert pro Fall im Schnitt zwei Stunden“, sagt Mayer.

Stichprobenartig und überall dort, wo es Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten gibt, fordert die Agentur zusätzliche Nachweise zur Arbeitszeit und den Lohnabrechnungen ein und fragt auch bei den Beschäftigten nach. Möglich sei auch eine Prüfung direkt im Betrieb, bei Bedarf gemeinsam mit dem Zoll. Dann schaue man in die Auftragsbücher und Bilanzen. Bei auffälligen Sachverhalten stehe man noch am Anfang des Verfahrens, sagt Mayer. Ob und wie oft Missbrauch betrieben wurde, könne man erst später sagen. (mz)