Leserärger aus Kelbra Leserärger aus Kelbra: Maroder Schornstein droht abzustürzen

Kelbra - Peter Lange (75) wohnt mit seiner Frau in einem schmucken Reihenhaus in der Breiten Straße in Kelbra. Allerdings ärgert er sich seit Jahren über das leerstehende Nachbarhaus, das direkt an sein Grundstück grenzt.
Denn von dem gehen Gefahren aus: Unter anderem ist der Schornstein des Gebäudes so marode, dass er auf Langes Grundstück und sein Haus zu fallen droht. Durch das Mauerwerk des Schornsteins kann man sogar den Himmel sehen, so löchrig ist es.
Schornsteinteile lagen bei letztem Sturm auf Langes Grundstück
„Bei dem schweren Sturm im Juli vergangenen Jahres lagen bereits Schornsteinteile bei mir auf der Terrasse. Irgendwann fällt der Schornstein ganz um“, sagt der Kelbraer. Der Schornsteinfegermeister Thomas Klaube hat Lange bescheinigt, dass dringend etwas geschehen muss. Kippe der Schornstein, könnten nicht nur Langes Balkon und Terrasse in Mitleidenschaft gezogen, sondern auch der Rentner und seine Frau schwer verletzt werden.
Der 75-Jährige fühlt sich aber von den Behörden allein gelassen. Er hat das Problem in den vergangenen Jahren, wie er sagt, mindestens drei Mal an die Verwaltung der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ in Kelbra gemeldet. Der dortige Mitarbeiter habe auch in seinem Beisein beim Bauordnungsamt der Kreisverwaltung angerufen, das für derartige Probleme zuständig ist. Das Bauordnungsamt habe versprochen, jemanden zu schicken und sich um das Problem zu kümmern. „Erschienen ist aber nie jemand“, klagt der Rentner.
Aus dem Bauordnungsamt der Kreisverwaltung heißt es dagegen, das Problem sei dort erst seit Ende August dieses Jahres bekannt. Das Amt habe mittlerweile die Eigentümerin des maroden Hauses ermittelt. „Jetzt läuft das in solchen Fällen vorgeschriebene Verfahren“, sagt Kreissprecherin Michaela Heilek: Die Eigentümerin bekomme einen Anhörungsbogen und habe zwei Wochen Zeit, sich zu äußern.
Eigentümer des Gebäudes ist verpflichtet Gefahren zu beseitigen
Dann werde das Amt entscheiden, wie es weitergehe. Grundsätzlich sei der Eigentümer eines Gebäudes verpflichtet, Gefahren zu beseitigen, die von diesem ausgehen. Komme er den Forderungen nicht nach, könne das bis zu einer Ersatzvornahme gehen, sagt Heilek. Das heißt übersetzt: Die Behörde würde die Mängel beseitigen lassen und stellt dem Eigentümer danach die Kosten dafür in Rechnung.
An dem Haus in der Breiten Straße gibt es laut Bauordnungsamt aber noch mehr Probleme als den maroden Schornstein. So beschweren sich andere Anwohner über eine Außenwand, die sich stark nach außen wölbt.
Lange hofft nun, dass sich wirklich etwas tut. Bisher habe er gedacht, dass er gegen Windmühlenflügel kämpfe. (mz)
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