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Laub auf öffentlichen Straßen Laub auf öffentlichen Straßen: Fegen ist Anliegerpflicht

Von Grit Pommer 08.11.2016, 09:00
Laubarbeiten auf dem Weg zur Kirche St. Johannes Baptist in Allstedt.
Laubarbeiten auf dem Weg zur Kirche St. Johannes Baptist in Allstedt. Maik Schumann

Sangerhausen - Später als sonst fallen in diesem Jahr die Blätter. Und halten die Grundstücksbesitzer auf Trab. Vor allem an öffentlichen Straßen und Fußwegen. Denn während das Laub auf dem heimischen Rasen reine Privatsache ist, schreiben die Reinigungssatzungen der Kommunen vor, dass die Anlieger Laub von der Straße entfernen müssen.

Die Uhrzeiten sind dabei nicht so deutlich eingegrenzt wie beim Winterdienst, wo man zwischen 7 und 20 Uhr nach dem Schneefall maximal noch eine Stunde abwarten darf, bevor man den Besen schwingen muss. Immerhin legt die Stadt Sangerhausen aber generell fest, dass bis spätestens am Tag vor einem Sonn- oder Feiertag die Straße gekehrt werden muss.

Dabei spielt es gar keine Rolle, von wessen Baum die Blätter stammen. Und so müssen Privatleute auch das Laub von städtischen Bäumen vor ihren Grundstücken zusammenfegen und entsorgen. Was nicht heißt, dass die Mitarbeiter des städtischen Bauhofs in diesen Tagen nicht auch selbst jede Menge Laub aufsammeln und wegschaffen würden. Die Stadt kompostiere die Blätter, sagt Pressesprecherin Marina Becker.

Für die Bürger indes sei das Kehren vor der eigenen Haustür eine Anliegerpflicht, die man beim Blätterfall eben nicht ganz gerecht aufteilen kann. Becker: „Kommt der Wind von rechts, hat der linke Nachbar Pech.“ (mz)