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Corona-Pandemie Kritik an einrichtungsbezogener Impfpflicht: Landrat von MSH geht nicht von Verboten aus

Von Beate Lindner 22.02.2022, 17:15
Symbolfoto - Corona-Pandemie
Symbolfoto - Corona-Pandemie (Foto: imago images/Eibner)

Sangerhausen/Eisleben/Hettstedt/MZ - Der Landkreis Mansfeld-Südharz kritisiert die Haltung des Bundes, was die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht angeht. Der Kreis fühlt sich allein gelassen. Er sehe es kritisch, dass die Umsetzung allein den Gesundheitsämtern überlassen wird - ohne Leitlinien. „Um einen einheitlichen Vollzug von Bundesrecht in Sachsen-Anhalt abzusichern, ist jetzt rasch ein Erlass des Landes notwendig, der die wichtigsten Fragen zur Handhabung beantwortet,“ sagt Landrat André Schröder (CDU).

Laut Landrat: Keine Betretungsverbote in den ersten drei Monaten

Um im Landkreis Mansfeld-Südharz mehr Klarheit zu schaffen, kündigt Schröder seine Vorgehensweise an. Für die gesetzlich geregelte „unverzügliche Vorlage“ des Impfnachweises beim Gesundheitsamt gelte eine Frist von zwei Wochen. Bei der Einforderung der Nachweise nehme der Landkreis eigenständig eine Priorisierung der Einrichtungen vor.

Für das Verwaltungsverfahren der Prüfung gelten die Grundsätze des Rechtsstaates und die Wahrung der Verhältnismäßigkeit. „In Würdigung des Einzelfalls nach Anhörung des Betroffenen, der notwendigen Einbeziehung des Arbeitgebers und einer gesetzten Frist für eine Nachimpfung, ist davon auszugehen, dass das Gesundheitsamt in den ersten drei Monaten keine Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbote aussprechen wird“, so wörtlich in einer von Schröder autorisierten Pressemitteilung. Auch anschließend müsse die Versorgungssicherheit gewährleistet sein.

Spielräume sollen genutzt werden

Man spreche zudem kein Tätigkeitsverbot für Personen aus, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, oder für Personen, die eine Impfung mit dem neuen Wirkstoff Novavax abwarten wollen. Auch die Beschäftigten, die einen Impftermin vorweisen können, werden nicht am Betreten ihrer Arbeitsstätte gehindert, so die Kreisbehörde in ihrer Stellungnahme.

„Dass die Bundesregierung die Gesundheitsämter allein lässt und offenbar keinen einheitlichen Vollzug des eigenen Gesetzes anstrebt, finde ich bedenklich. In Mansfeld-Südharz werden wir die Spielräume zugunsten der Bevölkerung nutzen“, so der Landrat.