Gülle-Havarie im Südharz Gülle-Havarie im Südharz: Wer überwacht eigentlich die Biogasanlage in Hayn?

Hayn - Nach der Havarie in der Biogasanlage in Hayn, die wahrscheinlich durch eine defekte Dichtung am Rührwerk verursacht wurde, stellt sich - und das längst nicht nur in Hayn - unter anderem die Frage: Wer ist für die technische Überprüfung derartiger Anlagen verantwortlich?
Dazu gibt Jenny Schwarz, Sprecherin des Magdeburger Umweltministeriums, Auskunft. Sie sagt: „Die Landkreise und kreisfreien Städte und die Gewerbeaufsicht sind zuständig für die technische Überprüfung.“ Sofern es sich um eine Anlage handele, die der Störfallverordnung unterliegt, „gibt es auch eine Zuständigkeit des Landesverwaltungsamtes“. Das betreffe die Anlage in Hayn allerdings nicht.
Wie die Ministeriumssprecherin weiter erklärt, würden Biogasanlagen, in denen das Biogas ausschließlich aus Gärsubstraten landwirtschaftlicher Herkunft gewonnen wird, auch durch einen Sachverständigen geprüft. „Werden Mängel festgestellt, muss der Anlagenbetreiber diese beseitigen.“
Nach Informationen der MZ haben in dieser Woche außer dem Umweltamt des Landkreises die Gewerbeaufsicht und ein Experte vom Technischen Überwachungsverein (TÜV) Nord die Anlage geprüft und Auflagen festgelegt, die einen provisorischen Betrieb der Anlage ohne den defekten Gärrestbehälter ermöglichen.
Demnach dürfen der Anlage vorerst nur zehn Tonnen Substrat pro Tag zugeführt werden. Außerdem muss der Betreiber den defekten Gärrestbehälter leeren, säubern, neue Dichtungen einbauen und die Rührwerke womöglich an einer anderen Stelle im Behälter anbringen lassen.
Der Landkreis hat angekündigt, dass um die Anlage ein Wall zu bauen ist. (mz)